Wirtschaft und Finanzen
Haushalt 2024
(Auszüge aus der Haushaltsrede des Aufbruch! Sankt Augustin Fraktionsvorsitzenden)
20.03.24/ Vorab eine mir wichtige Bemerkung: Aus der Bevölkerung sind zu diesem Haushalt eine Reihe von Fragen und Anregungen gekommen, die von ernsthafter und sachlicher Auseinandersetzung mit dem Haushaltsplan geprägt sind. Ein Bravo dafür!
Zur Befassung der Fraktionen mit dem Haushalt: Die aus den Fraktionen stammenden Änderungsvorschläge befassen sich mit nur fünf Promille des Haushaltsvolumens. Das zeigt, dass der Haushaltsplan-Entwurf schon ein guter Entwurf war. Und da er in Zahlen umsetzt, was der Bürgermeister in seiner Haushalts-Einbringungsrede in zwölf Punkte gefasst hat, kann man wohl sagen, dass diese zwölf Punkte eine solide Richtschnur für den Haushalt geliefert haben. Aber die Ampel wirft dem Bürgermeister vor, dass er zu wenige von den beschlossenen Vorhaben realisiere, gleichzeitig verlangt sie aber, dass pauschal 10 Stellen gestrichen werden. Das passt nicht zusammen. Übersetzen wir die Zahlen des Haushalts-Entwurfes wieder in Worte zurück, dann sagen die Zahlen des Haushaltes: Wir wollen das Erreichte bewahren und möglichst ausbauen; aber unsere Taschen sind leer, und deshalb müssen wir manches auf die lange Bank schieben oder uns davon ganz verabschieden. (Beispiele: Kombi-Bad, energetische Voll-Sanierung des Rathauses, Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen – Stichwort „Plätze neu gestalten“). Steuererhöhungen wollen wir dafür nicht und zurück in die Haushaltssicherung auch nicht. Haushaltssicherung kennen wir ja: Dann schreiben uns Landrat und Bezirksregierung vor, was wir dürfen und was nicht. Wir als Aufbruch! Sankt Augustin stellen deshalb nüchtern fest: Wir haben viele hehre Ideen diskutiert und Beschlüsse gefasst, aber ein Prinzip nicht beachtet, das die alten Römer hochhielten: “Quidquid agis, prudenter agas et respice finem“. Frei übersetzt: Was auch immer du tust, tue es mit Klugheit und behalte im Blick, was du damit bewirkst. Will sagen: Wir haben zu oft vergessen, die Dinge vom Ende her zu denken und daraufhin Wünsche und Ziele danach auszurichten und zu hierarchisieren. Wie kommt’s? Wir stehen uns in den Gremien oft gegenseitig im Wege: Wir beharren auf Standpunkten, gestehen Irrtümer nicht ein, und lieber vertagen wir ein Thema, als eine Entscheidung zu treffen. (Nebenbei bemerkt: Die ganze Gesellschaft wird durch Bürokratie ausgebremst. Beispiel: Für einen Antrag auf Grundsicherung sind 23 DIN A4 Seiten auszufüllen, für Wohngeld 17 Seiten). Zum Schluss lassen Sie mich abseits vom Haushalt noch die Gemeinsamkeit der Demokraten beschwören, wie wir es mit der Demo auf dem Karl-Gatzweiler-Platz getan haben und wie ich selbst es in einem Brief an alle Fraktionen und alle Parteivorsitzenden im November 2020 schon einmal getan habe. Damals machte ich einen Vorschlag, wie die Schaumschläger und Volksverführer von Rechtsaußen im Zaume zu halten sein könnten. Aus diesem Schreiben will ich nur einen Satz zitieren: “Es schadet unserem Bemühen, den Anliegen der Menschen in Sankt Augustin gerecht zu werden, wenn wir um kleinste Details zeitaufwändig streiten“. Ich wiederhole deshalb für die Zeit, die bis zur nächsten Wahl noch mit parlamentarischer Arbeit zu gestalten ist, den Aufruf zum Zusammenstehen der Demokraten mit dem Satz “Was auch immer du tust, tue es mit Klugheit und behalte im Blick, was du damit bewirkst.“
Ich danke der gesamten Verwaltung für ihre Beiträge zur Erstellung des Haushaltsplanes, vor allem dem Bürgermeister und den Beigeordneten ganz besonders Frau Seidl, unserer Kämmerin, die ihre Aufgabe bravourös gemeistert hat.
NRW Ministerin Ina Scharrenbach ließ sich bei einem Besuch im Rhein-Sieg-Kreis die Nöte der Kommunen in einer Kollegenkonferenz vortragen
31.08.23/ Für viele Kommunen sei die Finanzierung der kommunalen Aufgaben nur mit erheblichen Steuererhöhungen machbar. Da sei auch die angekündigte Verbesserung der Gemeindefinanzierung durch das Land um ein Prozent nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Die Kommunen könnten damit nicht aus ihrer finanziellen Schieflage geholt werden.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beließen es als Kollegenkonferenz deshalb nicht bei einem „Danke für Ihren Besuch und Ihr offenes Ohr, Frau Ministerin“, sondern sie formulierten auch in einem offenen Brief, was sie von der Landesregierung erwarten, damit sie ihre kommunalen Aufgaben erfüllen können.
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Fraktion Aufbruch! stimmt Nachtragshaushalt zu – Trotz Steuererhöhung
7.4.2021/ Dass auch der Aufbruch! - wie alle anderen Fraktionen - einem Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 (“Nachtragshaushalt“) zugestimmt hat, der jedem Einzelnen mehr Geld abverlangt, mag verwundern. Die Zustimmung soll aber erklärt werden, obwohl es für den Durchschnittshaushalt „nur“ eine monatliche Mehrbelastung zwischen Euro 7 und Euro 17 ausmacht, die aber dennoch so manchen hart treffen wird.
Zur Erklärung unserer Zustimmung muss man ein wenig ausholen, sowohl zeitlich als auch sachlich.
Für kommunale Haushalte schreibt das Gesetz vor, dass sie ausgeglichen sein müssen. Das heißt, die Haushaltsplanung für das jeweils kommende Jahr muss nachweisen, dass die ordentlichen Erträge (Einnahmen) die ordentlichen Aufwendungen (Ausgaben) decken. Gelingt das auch unter Nutzung aller der Kommune zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht, muss der Kommunal-Aufsicht ein über 10 Jahre angelegtes “Haushaltssicherungs-Konzept“ zur Genehmigung vorgelegt werden. Es kann nur genehmigt werden, wenn spätestens im zehnten Jahr eine Aufwandsdeckung, also ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Gelingt ein solcher Nachweis nicht, muss ein kommunaler Nothaushalt aufgestellt werden. Für eine Kommune im Nothaushalt liegt die Regie über den Haushalt der Stadt bei der Kommunal-Aufsicht (Kreis / Bezirksregierung) – der Stadtrat ist dann de facto in finanzieller Hinsicht entmachtet. Für das Haushaltsjahr 2012 trat in Sankt Augustin der Fall ein, dass ein Haushaltssicherungs-Konzept für den Zeitraum bis Ende 2022 beantragt werden musste, um den Nothaushalt zu vermeiden. Schon Jahre davor hatte es Haushalte gegeben, die “auf Kante genäht“ waren, und schließlich wurde klar, dass auf längere Sicht die Ausgaben höher sein würden als die Einkünfte. Das lag teils an “Altlasten“, teils an neuen Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen aufbürdeten, teils an wegbrechenden Gewerbesteuer-Einnahmen, um nur einige aus einem ganzen Bündel von Faktoren zu nennen.
Im Laufe des Jahres 2020 begann sich abzuzeichnen, dass die Stadt ihre finanzielle Schieflage bis Ende 2022 nicht würde beheben können und deshalb der Nothaushalt drohen würde. Vereinfacht gesagt ist eine Kommune im Nothaushalt gezwungen, nur noch ihre “pflichtigen Aufgaben“ zu erledigen und sich aller freiwilligen Aufgaben (Ausgaben) zu entledigen: Stadtbücherei, Musikschule, Unterstützung der lokalen kirchlichen Büchereien, Kulturveranstaltungen, Sportstätten, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche – all das wäre dem Rotstift des Sparkommissars der Kommunal-Aufsicht zum Opfer gefallen. Hier konnte nur eine “Not-Operation“ noch helfen: Ausgaben vermeiden oder kürzen und im Gegenzug Einnahmen steigern. Zwar wurde bei den Ausgaben-Kürzungen das Äußerste herausgeholt, aber eine verbleibende Finanzlücke kann nur durch Steuer-Erhöhungen geschlossen werden.
Das ist eine äußerst bittere Medizin, die weder der Stadtrat noch der Bürgermeister und seine Beigeordneten, noch der Kämmerer den Menschen in Sankt Augustin gern zu schlucken geben möchten. Aber, so leid uns das tut, nur die bittere Medizin kann für unsere Stadt die finanzielle Selbstbestimmung und dadurch die Entscheidungshoheit erhalten – auch in Hinsicht auf die nicht pflichtigen Aufgaben.
Der städtische Haushaltsplan
Folge 9: Aufwendungen
Hat Folge 8 gezeigt, wo das Geld im städtischen Haushalt herkommt, so zeigt die Tabelle in beigefügter PDF-Datei, wofür die Kommune ihre Mittel ausgibt.
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Folge 8: Erträge (früher "Einnahmen") der Stadt in 2012
Aus welchen Quellen eine Kommune wie Sankt Augustin ihr Geld her bekommt, kann man der nachstehenden PDF-Datei entnehmen. Die Zahlen sind dem Haushaltplanentwurf entnommen.
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Folge 7: Produkte – Verwendungszweck der Aufwendungen
Alles was die Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung bereit hält und was sie an Diensten leistet, wird in der heutigen Haushaltssystematik als “Produkt“ bezeichnet. Die Produkte sind nach Produkt-Gruppen gegliedert, die wiederum größeren Produkt-Bereichen zugeordnet sind.
Alle Ressourcen (finanziell, materiell, personell), die zur Erzeugung dieser Produkte benötigt werden, sind beim jeweiligen Produkt abgebildet.
Natürlich gehört zur Produkt-Beschreibung auch die Angabe des Zieles, das mit der Herstellung des Produktes erreicht werden soll, und die Angabe von Kennzahlen, aus denen abzulesen ist, wodurch das Produktziel als erreicht gewertet werden kann.
Beispiel:
Im Produkt-Bereich „Kultur“ gibt es die Produkt-Gruppen „Theater“, „Musikschule“ und „Bücherei“. Die Bücherei ist z. B. zuständig für die Produkte „Bereitstellung Ausleihe von Büchern“ sowie „Bereitstellung von Zeitschriften“.
Folge 6: Ertragsquellen (Einnahmequellen)
Wesentliche Ertragsquellen (Einnahmen) für Sankt Augusitn sind Gemeindesteuern und allgemeine Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen) seitens des Landes. Was die Stadt vom Lande zugewiesen bekommt, hängt von der Steuerkraft der Stadt ab. Die Formel ist allgemein gesagt: hohe Steuerkraft der Stadt = geringe Zuweisungen des Landes / niedrige Steuerkraft der Stadt = hohe Zuweisungen des Landes. Die Zuweisungen des Landes sind seit Jahren und zumindest in der näheren Zukunft zu gering, um eine ausreichende Finanzausstattung der Stadt zu gewährleisten. Darüber klagen alle Kommunen in Deutschland seit Jahren. Bund und Länder bürden nämlich den Kommunen immer mehr Aufgaben auf ohne ihnen dafür Zuweisungen zur Verfügung zu stellen (Beispiel: Pflicht zur Bereitstellung von Kita-Plätzen für unter 3-jährige - "U3-Plätze" im Umfang von 35% der Kinder eines Jahrganges).
Aufwendungen (Ausgaben)
Die Aufwandsseite (Ausgaben) ist insbesondere geprägt durch den großen Posten für Personal, stetig steigende soziale Lasten, die Finanzierung des Betriebes und des U3-Ausbaues der Kindertagesstätten, den Bau von Übermittags-Einrichtungen für den OGS- bzw. Ganztagsbetrieb der Schulen sowie die hohen Investitionen in die Sanierung von Sportstätten und Schulgebäuden. Große Positionen sind auch die Reparatur von Straßen und die Beleuchtung von Straßen sowie Beleuchtung und Heizung öffentlicher Gebäude.
Folge 5: Aufwendungen – pflichtige und nicht-pflichtige
Alles, was die Stadt auf Grund von Gesetzen und unabweisbaren vertraglichen Verpflichtungen leisten muss, zählt zu den pflichtigen Aufgaben (Pflicht-Leistungen). Alles Andere gehört zu den nicht-pflichtigen Aufgaben (freiwilligen Leistungen).
Das kann zu Problemen führen. Die Stadt möchte z. B. Im Kultur-Bereich oder im Sport, im Sozialen und im Bereich der Jugendhilfe viele Dinge tun, die für das Gemeinwesen vorteilhaft wären, die sie aber nicht tun darf, weil es dafür keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. Schlimmer noch: Eine Stadt, wie Sankt Augustin, die einen auf lange Sicht defizitären Haushalt hat, muss nach Möglichkeit lange bestehende und liebgewonnene freiwillige Leistungen zurückschneiden, um ihr Haushaltsdefizit zu verringern. Erst recht dürfen keine neuen freiwilligen Verpflichtungen eingegangen werden – auch nicht, wenn dafür bestehende gelöscht werden. Denn die Tatsache, dass freiwillige Leistungen beendet werden, beweist, dass das Haushaltsdefizit um den Betrag gesenkt werden kann, den diese Leistung kosten würde.
Beispiele für pflichtige Leistungen
Personalkosten
Jugendhilfeleistungen
Bau und Unterhaltung von Schulen und Kindertagesstätten
Abwasserentsorgung
Instandhaltung von Straßen…
Beispiele für freiwillige Leistungen
Unterhaltung von Musikschule und Stadtbücherei
Altenfeste
Repräsentationskosten des Bürgermeisters
Unterstützung von Vereinen…
Folge 4: Die Bilanz – Das Vermögens- und Schulden-Gedächtnis der Stadt
Beginnend mit der Eröffnungsbilanz sind in der Bilanz alle Vermögensgegenstände und alle Schulden erfasst und werden von Jahr zu Jahr fortgeschrieben. Dadurch, dass im doppischen Haushalt auch
Abschreibungen (Wertverluste durch Benutzung) berücksichtigt werden, wird aus der Bilanz auch ersichtlich, welchen Wert ein Vermögensgegenstand zu jedem Zeitpunkt seiner “Lebenszeit“ hat.
Pflicht zum ausgeglichenen Haushalt - Generationen-Gerechtigkeit
Aus Gründen der Gerechtigkeit muss jede Generation den durch sie verursachten Ressourcenverbrauch selbst tragen. Deshalb muss der Haushalt so geplant werden, dass Erträge und Aufwendungen in der
jeweiligen Haushaltsperiode ausgeglichen sind. Wird ein Überschuss erwirtschaftet, können daraufhin zusätzliche Aufwendungen getätigt oder “Rücklagen" gebildet werden. Diese bilden dann so etwas wie
ein Polster für schlechte Zeiten. Wird mehr ausgegeben als eingenommen, ist der Haushalt unausgeglichen und es entstehen Schulden. Wenn die wirtschaftliche Lage der Stadt sehr schlecht ist, muss sie
ein “Haushalts-Sicherungskonzept“ erstellen. Darin muss sie darlegen, wie sie in einer Periode von maximal 10 Jahren wieder zu einem ausgeglichenen (gesunden) Haushalt machen kann. Im schlimmsten
Fall, wenn ein Haushalts-Sicherungskonzept nicht gelingt, droht der Stadt die “Haushaltsbewirtschaftung“ durch die Kommunalaufsicht (Kreis / Bezirksregierung). Man kann dann sagen: “die Stadt liegt
an der Kandare“, d. h. sie muss sich vorschreiben lassen, wofür sie Aufwendungen tätigen darf. Dann spricht man von einem Not-Haushalt.
Mit dem Haushalt verhält es sich wiederum wie bei den Finanzen in Familien: Wer zu hohe laufende Kosten hat und deshalb “ins Minus" gerät, muss entweder an den täglichen Ausgaben etwas einsparen,
einen Kredit aufnehmen oder etwas aus seinem Vermögen verkaufen, um wieder an Geld zu kommen – oder einen hochzinsigen Dispositionskredit in Anspruch nehmen (oder diesen gegen besonders hohe Zinsen
sogar noch überziehen). Genau dieselben Möglichkeiten hat die Stadt auch.
Immer mehr nehmen die öffentlichen Haushalte Zuflucht zu der Finanzierung von kurzfristig auftretenden finanziellen Engpässen durch “Kassenkredite“. Das entspricht dem “Dispo“, also der Konto-Überziehung eines Privathaushaltes. Und diese Art, sich Geld zu leihen, ist bekanntlich teurer als ein regulärer Kredit mit einigen Jahren Laufzeit. Mit den Kassenkrediten wird die wahre Verschuldung der Stadt verschleiert, also die wirtschaftliche Lage besser dargestellt, als sie in Wahrheit ist.
Folge 3: Teile des Haushaltes
Ergebnishaushalt
Hier wird der Zuwachs an Vermögenswerten der Stadt anhand von “Erträgen" dargestellt. Der Verbrauch von Vermögen wird dabei als “Aufwendung" gekennzeichnet. So stellen beispielsweise die
Steuererträge und die Zuwendungen vom Land NRW einen Zuwachs (Ertrag) dar. Ein Verbrauch (Aufwendung) sind z. B. sogenannte “Transferaufwendungen", etwa Reparaturen, Baumaßnahmen oder städtische
Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen oder Hilfen zu Einrichtungen wie z. B. Pro Familia.
Finanzhaushalt - das “Girokonto“ der Stadt
Der Finanzhaushalt enthält alle Geldflüsse, die die Kommune in der Haushaltsperiode (Haushaltsjahr) tätigen wird. Hier wird abgebildet, wie sich das Geldvermögen der Stadt - das Bankguthaben oder der
Bestand der Stadtkasse - verändert. Die Steuern, die von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden, gelten hier als “Einzahlungen". Überweisungen der Stadt z.B. an Kindertagesstätten stellen im
Finanzhaushalt eine “Auszahlung" dar.
Der städtische Haushaltsplan umfasst eigentlich nur den Zeitraum von einem Jahr. Die Jahre 2012 / 2013 erfasst Sankt Augustin jedoch in einem Doppelhaushalt. Um eine bessere Gesamtperspektive zu erhalten, werden aber sechs Jahre dargestellt. Er beginnt mit dem vorangegangenen Jahr (dessen Rechnungsergebnis / Bilanz ja schon vorliegt), legt dar, was für das laufende Jahr geplant war (wozu es aber noch keinen Rechnungsabschluss gibt) und präsentiert verbindlich Erträge und Aufwendungen für das kommende Jahr (jeweils als Ergebnishaushalt und als Finanzhaushalt). Zusätzlich gibt er noch als Perspektive die Planung für weitere drei Jahre an, um zu zeigen, wie sich Erträge und Aufwendungen entwickeln werden.
Folge 2: Wie funktioniert der Haushaltsplan?
Bis 2008 beruhte der städtische Haushalt auf der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (sogenannter “kameraler“ Haushalt / “Kameralistik“). Damit wurden die gesamten städtischen Geldbewegungen dargestellt. Das System entsprach im Grunde dem, was eine Familie in ihrem Haushaltsbuch festhält. Per Gesetz sind die Kommunen inzwischen verpflichtet, den Haushalt in einer Art doppelter, also kaufmännischer Buchführung zu erfassen (“doppischer Haushalt“ oder kurz: “Doppik“).
Mit der Umstellung vom “kameralen" auf den “doppische" Haushalt hat sich in Sankt Augustin ab 2009 einiges geändert. Seitdem werden die Einnahmen als “Erträge" bzw. “Einzahlungen" und die Ausgaben als “Aufwendungen" bzw. “Auszahlungen" geführt.
Die “Doppik“ hat im Vergleich zur traditionellen “Kameralistik“ klare Vorteile. Mit der Doppik werden die Finanzen der Stadt doppelt, quasi kaufmännisch dokumentiert. Daneben erhalten die Kommunen einen genaueren Überblick über das vorhandene Vermögen, über die Schuldenlast und über den Wert der erbrachten Leistungen. So können finanzielle Spielräume exakt bestimmt und strategische Schwerpunkte genau gesetzt werden. Darin liegt die Chance, verantwortungsvolle Finanzentscheidungen zu treffen, sowohl gegenüber der heutigen als auch gegenüber der künftigen Generation (“Generationen-Gerechtigkeit“). Drei wesentliche Vorteile sprechen für das doppische Haushalts- und Rechnungswesen: Transparenz, Generationen-Gerechtigkeit und Optimierung der Steuerung. Anders als der kamerale Haushalt verbucht die doppische Haushaltssystematik zudem auch Abschreibungen auf Grund von Abnutzung bzw. Wertverlust, was der kamerale Haushalt nicht konnte..
Der Haushaltsplan der Stadt Sankt Augustin besteht im Wesentlichen aus den Komponenten “Ergebnishaushalt" und “Finanzhaushalt" (aus denen sich auch die Bilanz ergibt).
1. Folge: Der Haushaltsplan
Der Haushaltsplan bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr. Er stellt die Grundlage für die Finanzplanung Sankt Augustins dar. Er gibt Auskunft: über die Aufwendungen (Ausgaben) beispielsweise für Personal oder über Abschreibungen sowie über die Investitionen u. a. für Schulsanierungen. Auch die Erträge (Einnahmen), wie Steuern und Gebühren werden verbucht. Jeder einzelne Euro muss im Haushalt vorkommen. Wenn etwas nicht im Haushaltsplan steht, ist dafür auch kein Geld da.
Sankt Augustin erhält aus verschiedenen Quellen Geld, z. B. von den Bürgerinnen und Bürgern, dem Land und vom Bund. Die Stadtverwaltung verwaltet das Geld und der Stadtrat wacht darüber (das soll
er zumindest), dass die Verwaltung Einnahmen und Ausgaben korrekt vornimmt.
Am einfachsten ist es zunächst, sich die Stadt als eine große Familie vorzustellen, die jedes Jahr genau aufschreibt, woher sie Geld bekommt und wofür sie es ausgeben muss bzw. möchte. Ist zum
Beispiel mehr Geld vorhanden, als ausgegeben wird, entsteht damit ein finanzieller Überschuss. Mit diesem kann so etwas wie ein Polster für schlechtere Zeiten erstellt werden. Umgekehrt ist es, wenn
das Geld knapp ist. Dann gilt, wie bei den Finanzen in Familien: Wer zu hohe laufende Kosten hat und „ins Minus" gerät, muss bei den täglichen Ausgaben sparen, einen Kredit aufnehmen oder etwas aus
seinem Vermögen verkaufen, um wieder an Geld zu kommen, oder – heute ganz beliebt, aber nicht billig – sein Konto überziehen.
(Dieses und die nachfolgenden Kapitel sind unter schamloser Ausnutzung der diesbezüglichen Internetseiten der Stadt Potsdam und der von KGSt und Bertelsmann-Stiftung herausgegebenen Broschüre “ABC Neues Haushaltsrecht“ entstanden.)
Der städtische Haushaltsplan - ein Buch mit sieben Siegeln?
Bürgerbeteiligung beim städtischen Haushalt 2012 / 2013
Die Beratung des Haushaltes 2012 der Stadt Sankt Augustin steht wieder an, nachdem der Bürgermeister am 14.12.2011 dem Stadtrat den Haushalt als Entwurf vorgelegt und in seiner Einbringungsrede erläutert hat. Einen wesentlichen Teil des Haushaltes machen kommunale Steuern und Gebühren aus. Die Stadt finanziert ihre Leistungen für die Bürger maßgeblich durch die Steuern und Gebühren, die der Stadtrat beschließt. Für die meisten Menschen ist ein solcher Haushalt tatsächlich ein Buch mit sieben Siegeln. Das ist wohl auch einer der Gründe, weshalb sich Bürgerinnen und Bürger kaum an den Beratungen über den Haushalt beteiligen. Wir wollen versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, indem wir auf unserer Homepage ein kleines „Tutorium Haushalt“ anbieten. Wir wollen die Informationen zum Haushalt in kleinen Portionen als Fortsetzungsreihe anbieten, die sich über die nächsten Tage und Wochen erstrecken wird. Vorgesehen sind zwei große Teile mit Untergliederungen. Teil I wird sich mit der Haushaltssystematik allgemein befassen, Teil II hat die konkreten Zahlen zu Haushaltspositionen und Fragestellungen dazu zum Thema. Wir hoffen, dass die Reihe Ihnen nicht nur Erkenntnisgewinn bringt, sondern auch Spaß macht.
Der kommunale Bürgerhaushalt
Was ist das?
Kommunaler Bürgerhaushalt meint: Systematische und nachhaltig organisierte Beteiligung der Bürgerschaft an der Aufstellung des städtischen Haushaltes. D. h. Teilnahme an den Überlegungen, wie viel oder wie wenig Geld die Stadt für die verschiedenen Ausgabenbereiche bereitstellen soll und woher sie es nehmen soll.
Warum?
Der Haushalt stellt die finanzielle Grundlage für die Kommune dar. Alle Bürger und Bürgerinnen sind von den Haushaltsentscheidungen des Stadtrates direkt oder indirekt betroffen und das nicht nur finanziell. Die Nebenkosten von gemieteten Wohnungen beinhalten z. B. die Grund- und Gebäudesteuer, die vom Stadtrat im Haushalt festgesetzt wird. Und: Sowohl der Zustand der Straßen und Gehwege als auch die Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten, die Beitragssätze für die Kindertagesstätten, das Kulturangebot und die Eintrittspreise zu kulturellen Veranstaltungen, die Bücherei und die Musikschule - um nur einige zu nennen - sind von den Haushaltsentscheidungen des Rates abhängig. Gleichzeitig sind die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltes praktisch gar nicht beteiligt.
Der Bürgerhaushalt will die Bürgerschaft in organisierter Form regelmäßig in die besagten Entscheidungen einbeziehen.
Geht das?
Das Modellprojekt „Kommunaler Bürgerhaushalt" des Landes NRW im Jahr 2000 (in sechs Pilotkommunen) hat gezeigt, dass
es gangbare Wege der Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des städtischen Haushalts gibt;
in der Bürgerschaft ein großer Bedarf an Informationen über den Haushalt und eine große Bereitschaft zur Beteiligung an seiner Aufstellung besteht;
es eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Beteiligung der Bürgerschaft ist, die schwer durchschaubare Materie „Haushalt" in verständlicher und transparenter Form darzustellen;
die Beteiligung der Bürgerschaft Rat und Verwaltung wertvolle Informationen liefert, die den Entscheidungen des Rates ein breiteres Fundament geben können.
Wie?
Zur Realisierung eines Bürgerhaushaltes muss das Prinzip Nachhaltigkeit gelten. Nur wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen, das Verfahren langfristig auf die Schiene zu setzen und gründlich zu üben, kann mehr daraus werden als eine Eintagsfliege.
Für den Erfolg ist wichtig, sich über die drei Phasen des Bürgerhaushaltes klar zu sein:
- Information der Bürgerinnen und Bürger über das Verfahren ihrer Beteiligung und über Inhalt und Systematik des Haushaltes;
- Gegenseitige Konsultation von Verwaltung und Rat einerseits und Bürgerschaft andererseits;
- Rechenschaft darüber, was aus der Konsultation geworden ist.
Nutzen
- Transparenz für die Bürgerschaft über den Haushalt und Haushaltsplanung herstellen
- Entscheidungshilfen für die Politik und die Verwaltung durch Bürgerkonsultation schaffen
- Durch die Beteiligung der Bürger den Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern
Anmerkung zur Klarstellung:
1. Der Bürgerhaushalt ist kein Instrument direkter Demokratie, denn die Entscheidung über den Haushalt und die Verantwortung dafür liegen immer noch beim Rat. Aber er erweitert das Spektrum der Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte.
2. Die Information der Bürgerschaft und den Dialog mit ihr müssen Bürgerschaft, Rat und Verwaltung aus eigener Überzeugung praktizieren und nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
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Bürgerhaushalt im Netz
Ausführliche Informationen finden Sie auf einer Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung, die sich nur diesem Thema widmet.
Die Stadt Köln wird z.B. zum zweiten Mal die Anregungen der Bürger aufgreifen und umsetzen. Der Finanzausschuss der Stadt hat 4,3 Mio Euro für den Bürgerhaushalt 2010 bewilligt, um Wünsche nach mehr Grün in der Stadt, Tempobegrenzungen oder Schulsanierungen umzusetzen. Mehr dazu...