Unsere Stadt - Sankt Augustin
Bezahlbaren Wohnraum schaffen! Aber wie?
8.2.2023/ Stadtverwaltung und Rat haben sich diesem Problem in drei Workshops gestellt. Das Problem ist zum Teil hausgemacht, indem unter Kanzler Kohl der soziale Wohnungsbau eingestellt wurde und zudem viele Städte ihre kommunalen Sozialwohnungen verkauften. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum verschärft sich weiter durch die Verteuerung der Nebenkosten. Aber den Städten und Gemeinden mangelt es nicht nur an einem eigenen Wohnungsbestand. Sie haben auch nur beschränkte Mittel, um auf den Mietpreis von Wohnungen einen Einfluss auszuüben:
Mietspiegel: Kann helfen, wenn er aktuell ist. In Sankt Augustin war die letzte Aktualisierung 2014. Seitdem besteht die Forderung des Aufbruch!, eine Aktualisierung vorzunehmen. Jetzt wird sie durch Gesetz erzwungen. Städtische Festsetzungen: Gehen nur im Rahmen eines neuen Bebauungsplanes, indem Investoren entsprechende Auflagen gemacht werden – am besten wenn die Stadt selbst Grundeigentümerin ist. Um selbst den Bau bezahlbarer Mietwohnungen zu übernehmen, dazu fehlen angesichts hohen Sanierungsbedarfes an städtischen Gebäuden das Geld.
Neues Wohnbauland: Aber wo? Lückenfüllung im Stadt-Innenbereich oder neue Flächen im Außenbereich? In Sankt Augustin mit seiner geringen Fläche von 35 qkm muss man den Freiraum im Außenbereich weitgehend unangetastet lassen. Bei den Baulücken im Innenbereich ist die Frage ‘grün lassen oder verdichten?‘ Für den Aufbruch! ist klar, dass manche Baulücken aus ökologischen Gründen grün bleiben bzw. aus Gründen der Frischluftzufuhr unbebaut bleiben müssen.
Baulandmobilisierungs-Verordnung NRW: Sie gibt 95 Städten neue Instrumente in die Hand. Sie gilt auch in Sankt Augustin, weil dort die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist. Die Baubehörde kann dadurch leichter Ausnahmen oder Befreiungen zugunsten der Schaffung von Wohnraum erteilen. Das bedeutet z.B., dass es Immobilien-Eigentümern leichter gemacht werden kann, Gewerbe-Räume in Wohnungen umzuwandeln.
Die zwei wirkmächtigsten Hebel in diesem städtischen Werkzeugkasten aber sind wohl a) die Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechtes und b) die Möglichkeit, ein Wohnungsbau-Gebot auf brachliegende Grundstücke zu verhängen.
Die Fraktion Aufbruch! ist gespannt, welche Wirkung die Baulandmobilisierungs-Verordnung NRW in Sankt Augustin entfalten wird.