Arbeit der Fraktion

Wir wollten das ja eigentlich auch nicht!

Transparenz auch bei der Protokollierung von Abstimmungsergebnissen

Die Fraktion Aufbruch! fordert mehr Klarheit und Transparenz bei der Protokollierung von Abstimmungsergebnissen im Rat und in den Ausschüssen. Dazu hat sie einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht. In der Niederschrift über eine Abstimmung - beispielsweise im UPV-Auschuss - finden wir folgende Notierung: „9 Ja-Stimmen; 7 Nein-Stimmen“. Für den interessierten Bürger ist dabei jedoch nicht ersichtlich, welche Fraktion wie gestimmt hat.

Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wie ihre gewählten Vertreter sich bei wichtigen Fragen positioniert haben, ist ein wesentliches Mittel hin zu Offenheit und Klarheit in einer repräsentativen Demokratie. Wie sonst sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Repräsentanten im Rat zur Verantwortung ziehen? Eine differenziertere Protokollierung der Abstimmungsergebnisse hätte nicht nur den charmanten Vorteil, dass für die Bürgerschaft Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Fraktionen geschaffen würde, sondern auch der Wahrheitsgehalt so mancher Aussagen, wie „ Wir wollten das ja eigentlich auch nicht.“ oder „Wir standen schon immer dem Projekt kritisch gegenüber.“ usw. leichter überprüfbar wäre. Das oben angeführte Beispiel würde sich dann etwa in der Niederschrift wie folgt darstellen: „9 Ja-Stimmen (CDU/FDP) / 7 Nein-Stimmen (GRÜNE, SPD und Aufbruch!)“. Gleiches würde auch für Enthaltungen gelten, beispielsweise: „Einstimmig bei 2 Enthaltungen (SPD).“ Die noch geltende Fassung in der Geschäftsordnung stünde zwar einer numerischen Erfassung des Abstimmungsverhaltens nicht im Wege, schreibt sie aber eben auch nicht explizit vor, sondern stellt sie eher ins Belieben der einzelnen Vorsitzenden der diversen Gremien. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass eine differenziertere Protokollierung von Abstimmungsergebnissen in Rat und Ausschüssen verbindlich festgesetzt wird, so wie es im Kreistag in Siegburg seit Jahrzehnten Usus ist. Hier geht es zu unserem Antrag...

Was ist eigentlich eine Fraktion?

Eine Fraktion im Stadtrat ist eine Gruppe von Abgeordneten - meist derselben Partei zugehörig - die sich auf Grund gemeinsamer politischer Grundüberzeugungen und Ziele zu gemeinsamem Handeln freiwillig zusammengeschlossen haben. Der Zusammenschluss zu Fraktionen wird vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, weil Fraktionen als Instrument zur Bündelung von Meinungen und Stimmen angesehen werden. Durch die daraus resultierende Beschleunigung der Willensbildung soll ein zügiger Ablauf der Verwaltung der Kommune erzielt werden. Aus diesem Grund genießen Fraktionen einige gesetzlich verbriefte Privilegien, die fraktionslosen Abgeordneten nicht zugestanden werden. So hat der Gesetzgeber geregelt, dass Fraktionen aus öffentlichen Mitteln finanzielle und sächliche Zuwendungen erhalten.

 

Diese Zuwendungen - nach Fraktionsgröße gestaffelt ausgezahlt - ermöglichen es den Fraktionen, im Rathaus ein Büro zu unterhalten und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die Arbeit der Fraktion wesentlich unterstützen und vorbereiten - eine wichtige Hilfe, da die Abgeordneten nur ehrenamtlich tätig sind.

 

Eine große Hilfe für die Abgeordneten sind auch die „sachkundigen Bürger". Das sind, wie der Name sagt, von den Fraktionen vorgeschlagene und dann vom Rat berufene Sankt Augustiner, die im Idealfall durch ihre besondere Sachkunde die politischen Beratungen bereichern und ansonsten die Abgeordneten entlasten sollen.

 

Als Ehrenamtler erhalten Abgeordnete und sachkundige Bürger natürlich keine Entlohnung, sondern nur eine pauschalierte Aufwandsentschädigung bzw. pro Sitzung ein Sitzungsgeld, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Das Sitzungsgeld der sachkundigen Bürger beträgt in einer Stadt wie Sankt Augustin 26,00 Euro pro Sitzung, die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten 342,00 Euro pro Monat. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten für ihren gegenüber einfachen Abgeordneten höheren Aufwand auch einen je nach Größe der Fraktion gestaffelten Zuschlag, beim Aufbruch! 692,00 Euro.

 

Was geschieht mit dieser Aufwandsentschädigung?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Wahrnehmung des Ratsmandates mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, z. B. für Fahrkosten, Büromaterial, Telefon, Fax, Internet, Verpflegung. Wollte jeder Abgeordnete diesen persönlichen Aufwand gegenüber der Stadt abrechnen, würde dies in der Stadtverwaltung einen beträchlichen personellen Aufwand mit sich bringen. Deshalb wird die Aufwandsentschädigung pauschal ausgezahlt.

 

Die Abgeordneten der Fraktion Aufbruch! spenden ca. ein Drittel ihrer Aufwandsentschädigung bzw  die sachkundigen Bürger einen Teil ihrer Sitzungsgelder an die gemeinnützige Freie Wähler-Initiative Aufbruch Sankt Augustin e.V.. Diese Wähler-Initiative hat die Fraktion Aufbruch! hervorgebracht und finanziert die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion (Anzeigen, Flugblätter etc.).

  

Was tut eine Fraktion?

Fraktionen wirken bei der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat mit. Das geschieht dadurch, dass die Mitglieder einer Fraktion sich gemeinsam vor öffentlichen Äußerungen und vor Abstimmungen im Rat oder in den Ausschüssen des Rates mit den zur Diskussion stehenden Sachfragen intensiv befassen und eine gemeinsame politische Meinung und eine koordinierte Verfahrensweise beschließen. Zwar ist jeder Abgeordnete dem Gesetz nach frei in seinen Entscheidungen, kann auch bei Abstimmungen sein Stimmverhalten selbst entscheiden, aber in der Praxis stimmen alle Abgeordneten einer Fraktion gleich ab - im Idealfall, weil die vorgelagerte Diskussion sie zur gleichen Überzeugung gebracht hat.

 

Fraktionen können auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben, den Bürgermeister zu Rede und Antwort bewegen, Themen auf die Tagesordnung von Rat und Ausschüssen bringen, Akteneinsicht bewirken, vom Bürgermeister Rechenschaft verlangen und Informationen begehren. Darüber hinaus ergreifen die Fraktionen politische Initiativen in Form von Anfragen und Anträgen.

Sachkundige Bürger und Sachkundige Einwohner in der Stadtratsarbeit

Um die Effektivität der Stadtratsarbeit zu steigern und Entscheidungsvorschläge für den Rat zu erarbeiten, räumt das Gesetz (Gemeindeordnung NRW) den Stadträten das Recht ein, neben den zu bildenden Pflichtausschüssen – in Sankt Augustin sind das z. B. der Haupt- und Finanz-Ausschuss und der Rechungsprüfungs-Ausschuss - auch freiwillige Ausschüsse einzusetzen. Der Stadtrat bestimmt hierfür sowohl die Anzahl der Mitglieder als auch die konkrete Zusammensetzung der Ausschüsse. Letztere richtet sich grundsätzlich nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat. Neben

den Stadtratsmitglieder können in den freiwilligen Ausschüssen auch „Sachkundige Bürger" den Ausschüssen angehören. Diese haben im Ausschuss prinzipiell dieselbe Rechtstellung wie ein Stadtratsmitglied, d.h. sie sind rede- und stimmberechtigt. Damit soll spezifische Sachkunde in die politischen Gremien geholt werden, und gleichzeitig werden die Ratsmitglieder entlastet, weil sich die Arbeit auf mehr Schultern verteilt. Zusätzlich zum sachkundigen Bürger sieht die Gemeindeordnung auch die Mitgliedschaften von „Sachkundigen Einwohnern" als beratende Mitglieder in

den freiwilligen Ausschüssen vor, denen zwar ein Rederecht zusteht, jedoch

kein Stimmrecht.