Sachkundige Bürger und Sachkundige Einwohner in der Stadtratsarbeit
Um die Effektivität der Stadtratsarbeit zu steigern und Entscheidungsvorschläge für den Rat zu erarbeiten, räumt das Gesetz (Gemeindeordnung NRW) den Stadträten das Recht ein, neben den zu bildenden Pflichtausschüssen – in Sankt Augustin sind das z. B. der Haupt- und Finanz-Ausschuss und der Rechungsprüfungs-Ausschuss - auch freiwillige Ausschüsse einzusetzen. Der Stadtrat bestimmt hierfür sowohl die Anzahl der Mitglieder als auch die konkrete Zusammensetzung der Ausschüsse. Letztere richtet sich grundsätzlich nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat. Neben den Stadtratsmitglieder können in den freiwilligen Ausschüssen auch „Sachkundige Bürger" den Ausschüssen angehören. Diese haben im Ausschuss prinzipiell dieselbe Rechtstellung wie ein Stadtratsmitglied, d.h. sie sind rede- und stimmberechtigt. Damit soll spezifische Sachkunde in die politischen Gremien geholt werden, und gleichzeitig werden die Ratsmitglieder entlastet, weil sich die Arbeit auf mehr Schultern verteilt. Zusätzlich zum sachkundigen Bürger sieht die Gemeindeordnung auch die Mitgliedschaften von „Sachkundigen Einwohnern" als beratende Mitglieder in den freiwilligen Ausschüssen vor, denen zwar ein Rederecht zusteht, jedoch kein Stimmrecht.
Transparenz auch bei der Protokollierung von Abstimmungsergebnissen
Die Fraktion Aufbruch! fordert mehr Klarheit und Transparenz bei der Protokollierung von Abstimmungsergebnissen im Rat und in den Ausschüssen. Dazu hat sie einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht. In der Niederschrift über eine Abstimmung - beispielsweise im UPV-Auschuss - finden wir folgende Notierung: „9 Ja-Stimmen; 7 Nein-Stimmen“. Für den interessierten Bürger ist dabei jedoch nicht ersichtlich, welche Fraktion wie gestimmt hat.
Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wie ihre gewählten Vertreter sich bei wichtigen Fragen positioniert haben, ist ein wesentliches Mittel hin zu Offenheit und Klarheit in einer repräsentativen Demokratie. Wie sonst sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Repräsentanten im Rat zur Verantwortung ziehen? Eine differenziertere Protokollierung der Abstimmungsergebnisse hätte nicht nur den charmanten Vorteil, dass für die Bürgerschaft Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Fraktionen geschaffen würde, sondern auch der Wahrheitsgehalt so mancher Aussagen, wie „ Wir wollten das ja eigentlich auch nicht.“ oder „Wir standen schon immer dem Projekt kritisch gegenüber.“ usw. leichter überprüfbar wäre. Das oben angeführte Beispiel würde sich dann etwa in der Niederschrift wie folgt darstellen: „9 Ja-Stimmen (CDU/FDP) / 7 Nein-Stimmen (GRÜNE, SPD und Aufbruch!)“. Gleiches würde auch für Enthaltungen gelten, beispielsweise: „Einstimmig bei 2 Enthaltungen (SPD).“ Die noch geltende Fassung in der Geschäftsordnung stünde zwar einer numerischen Erfassung des Abstimmungsverhaltens nicht im Wege, schreibt sie aber eben auch nicht explizit vor, sondern stellt sie eher ins Belieben der einzelnen Vorsitzenden der diversen Gremien. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass eine differenziertere Protokollierung von Abstimmungsergebnissen in Rat und Ausschüssen verbindlich festgesetzt wird, so wie es im Kreistag in Siegburg seit Jahrzehnten Usus ist.