Wirtschaft und Finanzen

Der städtische Haushaltsplan

Folge 7: Produkte – Verwendungszweck der Aufwendungen

Alles was die Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung bereit hält und was sie an Diensten leistet, wird in der heutigen Haushaltssystematik als “Produkt“ bezeichnet. Die Produkte sind nach Produkt-Gruppen gegliedert, die wiederum größeren Produkt-Bereichen zugeordnet sind.

Alle Ressourcen (finanziell, materiell, personell), die zur Erzeugung dieser Produkte benötigt werden, sind beim jeweiligen Produkt abgebildet.

Natürlich gehört zur Produkt-Beschreibung auch die Angabe des Zieles, das mit der Herstellung des Produktes erreicht werden soll, und die Angabe von Kennzahlen, aus denen abzulesen ist, wodurch das Produktziel als erreicht gewertet werden kann.

Beispiel:

Im Produkt-Bereich „Kultur“ gibt es die Produkt-Gruppen „Theater“, „Musikschule“ und „Bücherei“. Die Bücherei ist z. B. zuständig für die Produkte „Bereitstellung Ausleihe von Büchern“ sowie „Bereitstellung von Zeitschriften“.

Folge 6: Ertragsquellen (Einnahmequellen)

 

Wesentliche Ertragsquellen (Einnahmen) für Sankt Augusitn sind Gemeindesteuern und allgemeine Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen) seitens des Landes. Was die Stadt vom Lande zugewiesen bekommt, hängt von der Steuerkraft der Stadt ab. Die Formel ist allgemein gesagt: hohe Steuerkraft der Stadt = geringe Zuweisungen des Landes / niedrige Steuerkraft der Stadt = hohe Zuweisungen des Landes. Die Zuweisungen des Landes sind seit Jahren und zumindest in der näheren Zukunft zu gering, um eine ausreichende Finanzausstattung der Stadt zu gewährleisten. Darüber klagen alle Kommunen in Deutschland seit Jahren. Bund und Länder bürden nämlich den Kommunen immer mehr Aufgaben auf ohne ihnen dafür Zuweisungen zur Verfügung zu stellen (Beispiel: Pflicht zur Bereitstellung von Kita-Plätzen für unter 3-jährige - "U3-Plätze" im Umfang von 35% der Kinder eines Jahrganges).

 

Aufwendungen (Ausgaben)

Die Aufwandsseite (Ausgaben) ist insbesondere geprägt durch den großen Posten für Personal, stetig steigende soziale Lasten, die Finanzierung des Betriebes und des U3-Ausbaues der Kindertagesstätten, den Bau von Übermittags-Einrichtungen für den OGS- bzw. Ganztagsbetrieb der Schulen sowie die hohen Investitionen in die Sanierung von Sportstätten und Schulgebäuden. Große Positionen sind auch die Reparatur von Straßen und die Beleuchtung von Straßen sowie Beleuchtung und Heizung öffentlicher Gebäude.

 

Folge 5: Aufwendungen – pflichtige und nicht-pflichtige

Alles, was die Stadt auf Grund von Gesetzen und unabweisbaren vertraglichen Verpflichtungen leisten muss, zählt zu den pflichtigen Aufgaben (Pflicht-Leistungen). Alles Andere gehört zu den nicht-pflichtigen Aufgaben (freiwilligen Leistungen).

Das kann zu Problemen führen. Die Stadt möchte z. B. Im Kultur-Bereich oder im Sport, im Sozialen und im Bereich der Jugendhilfe viele Dinge tun, die für das Gemeinwesen vorteilhaft wären, die sie aber nicht tun darf, weil es dafür keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. Schlimmer noch: Eine Stadt, wie Sankt Augustin, die einen auf lange Sicht defizitären Haushalt hat, muss nach Möglichkeit lange bestehende und liebgewonnene freiwillige Leistungen zurückschneiden, um ihr Haushaltsdefizit zu verringern. Erst recht dürfen keine neuen freiwilligen Verpflichtungen eingegangen werden – auch nicht, wenn dafür bestehende gelöscht werden. Denn die Tatsache, dass freiwillige Leistungen beendet werden, beweist, dass das Haushaltsdefizit um den Betrag gesenkt werden kann, den diese Leistung kosten würde.

 

Beispiele für pflichtige Leistungen

Personalkosten

Jugendhilfeleistungen

Bau und Unterhaltung von Schulen und Kindertagesstätten

Abwasserentsorgung

Instandhaltung von Straßen…

 

Beispiele für freiwillige Leistungen

Unterhaltung von Musikschule und Stadtbücherei

Altenfeste

Repräsentationskosten des Bürgermeisters

Unterstützung von Vereinen…

Folge 4: Die Bilanz – Das Vermögens- und Schulden-Gedächtnis der Stadt

Beginnend mit der Eröffnungsbilanz sind in der Bilanz alle Vermögensgegenstände und alle Schulden erfasst und werden von Jahr zu Jahr fortgeschrieben. Dadurch, dass im doppischen Haushalt auch Abschreibungen (Wertverluste durch Benutzung) berücksichtigt werden, wird aus der Bilanz auch ersichtlich, welchen Wert ein Vermögensgegenstand zu jedem Zeitpunkt seiner “Lebenszeit“ hat.

Pflicht zum ausgeglichenen Haushalt - Generationen-Gerechtigkeit

Aus Gründen der Gerechtigkeit muss jede Generation den durch sie verursachten Ressourcenverbrauch selbst tragen. Deshalb muss der Haushalt so geplant werden, dass Erträge und Aufwendungen in der jeweiligen Haushaltsperiode ausgeglichen sind. Wird ein Überschuss erwirtschaftet, können daraufhin zusätzliche Aufwendungen getätigt oder “Rücklagen" gebildet werden. Diese bilden dann so etwas wie ein Polster für schlechte Zeiten. Wird mehr ausgegeben als eingenommen, ist der Haushalt unausgeglichen und es entstehen Schulden. Wenn die wirtschaftliche Lage der Stadt sehr schlecht ist, muss sie ein “Haushalts-Sicherungskonzept“ erstellen. Darin muss sie darlegen, wie sie in einer Periode von maximal 10 Jahren wieder zu einem ausgeglichenen (gesunden) Haushalt machen kann. Im schlimmsten Fall, wenn ein Haushalts-Sicherungskonzept nicht gelingt, droht der Stadt die “Haushaltsbewirtschaftung“ durch die Kommunalaufsicht (Kreis / Bezirksregierung). Man kann dann sagen: “die Stadt liegt an der Kandare“, d. h. sie muss sich vorschreiben lassen, wofür sie Aufwendungen tätigen darf. Dann spricht man von einem Not-Haushalt.

Mit dem Haushalt verhält es sich wiederum wie bei den Finanzen in Familien: Wer zu hohe laufende Kosten hat und deshalb “ins Minus" gerät, muss entweder an den täglichen Ausgaben etwas einsparen, einen Kredit aufnehmen oder etwas aus seinem Vermögen verkaufen, um wieder an Geld zu kommen – oder einen hochzinsigen Dispositionskredit in Anspruch nehmen (oder diesen gegen besonders hohe Zinsen sogar noch überziehen). Genau dieselben Möglichkeiten hat die Stadt auch.

Immer mehr nehmen die öffentlichen Haushalte Zuflucht zu der Finanzierung von kurzfristig auftretenden finanziellen Engpässen durch “Kassenkredite“. Das entspricht dem “Dispo“, also der Konto-Überziehung eines Privathaushaltes. Und diese Art, sich Geld zu leihen, ist bekanntlich teurer als ein regulärer Kredit mit einigen Jahren Laufzeit. Mit den Kassenkrediten wird die wahre Verschuldung der Stadt verschleiert, also die wirtschaftliche Lage besser dargestellt, als sie in Wahrheit ist.

Folge 3: Teile des Haushaltes

Ergebnishaushalt
Hier wird der Zuwachs an Vermögenswerten der Stadt anhand von “Erträgen" dargestellt. Der Verbrauch von Vermögen wird dabei als “Aufwendung" gekennzeichnet. So stellen beispielsweise die Steuererträge und die Zuwendungen vom Land NRW einen Zuwachs (Ertrag) dar. Ein Verbrauch (Aufwendung) sind z. B. sogenannte “Transferaufwendungen", etwa Reparaturen, Baumaßnahmen oder städtische Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen oder Hilfen zu Einrichtungen wie z. B. Pro Familia.

Finanzhaushalt - das “Girokonto“ der Stadt
Der Finanzhaushalt enthält alle Geldflüsse, die die Kommune in der Haushaltsperiode (Haushaltsjahr) tätigen wird. Hier wird abgebildet, wie sich das Geldvermögen der Stadt - das Bankguthaben oder der Bestand der Stadtkasse - verändert. Die Steuern, die von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden, gelten hier als “Einzahlungen". Überweisungen der Stadt z.B. an Kindertagesstätten stellen im Finanzhaushalt eine “Auszahlung" dar.

 

Der städtische Haushaltsplan umfasst eigentlich nur den Zeitraum von einem Jahr. Die Jahre 2012 / 2013 erfasst Sankt Augustin jedoch in einem Doppelhaushalt. Um eine bessere Gesamtperspektive zu erhalten, werden aber sechs Jahre dargestellt. Er beginnt mit dem vorangegangenen Jahr (dessen Rechnungsergebnis / Bilanz ja schon vorliegt), legt dar, was für das laufende Jahr geplant war (wozu es aber noch keinen Rechnungsabschluss gibt) und präsentiert verbindlich Erträge und Aufwendungen für das kommende Jahr (jeweils als Ergebnishaushalt und als Finanzhaushalt). Zusätzlich gibt er noch als Perspektive die Planung für weitere drei Jahre an, um zu zeigen, wie sich Erträge und Aufwendungen entwickeln werden.

Folge 2: Wie funktioniert der Haushaltsplan?

Bis 2008 beruhte der städtische Haushalt auf der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (sogenannter “kameraler“ Haushalt / “Kameralistik“). Damit wurden die gesamten städtischen Geldbewegungen dargestellt. Das System entsprach im Grunde dem, was eine Familie in ihrem Haushaltsbuch festhält. Per Gesetz sind die Kommunen inzwischen verpflichtet, den Haushalt in einer Art doppelter, also kaufmännischer Buchführung zu erfassen (“doppischer Haushalt“ oder kurz: “Doppik“).

 

Mit der Umstellung vom “kameralen" auf den “doppische" Haushalt hat sich in Sankt Augustin ab 2009 einiges geändert. Seitdem werden die Einnahmen als “Erträge" bzw. “Einzahlungen" und die Ausgaben als “Aufwendungen" bzw. “Auszahlungen" geführt.

 

Die “Doppik“ hat im Vergleich zur traditionellen “Kameralistik“ klare Vorteile. Mit der Doppik werden die Finanzen der Stadt doppelt, quasi kaufmännisch dokumentiert. Daneben erhalten die Kommunen einen genaueren Überblick über das vorhandene Vermögen, über die Schuldenlast und über den Wert der erbrachten Leistungen. So können finanzielle Spielräume exakt bestimmt und strategische Schwerpunkte genau gesetzt werden. Darin liegt die Chance, verantwortungsvolle Finanzentscheidungen zu treffen, sowohl gegenüber der heutigen als auch gegenüber der künftigen Generation (“Generationen-Gerechtigkeit“). Drei wesentliche Vorteile sprechen für das doppische Haushalts- und Rechnungswesen: Transparenz, Generationen-Gerechtigkeit und Optimierung der Steuerung. Anders als der kamerale Haushalt verbucht die doppische Haushaltssystematik zudem auch Abschreibungen auf Grund von Abnutzung bzw. Wertverlust, was der kamerale Haushalt nicht konnte..

 

Der Haushaltsplan der Stadt Sankt Augustin besteht im Wesentlichen aus den Komponenten “Ergebnishaushalt" und “Finanzhaushalt" (aus denen sich auch die Bilanz ergibt).

1. Folge: Der Haushaltsplan

Der Haushaltsplan bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr. Er stellt die Grundlage für die Finanzplanung Sankt Augustins dar. Er gibt Auskunft: über die Aufwendungen (Ausgaben) beispielsweise für Personal oder über Abschreibungen sowie über die Investitionen u. a. für Schulsanierungen. Auch die Erträge (Einnahmen), wie Steuern und Gebühren werden verbucht. Jeder einzelne Euro muss im Haushalt vorkommen. Wenn etwas nicht im Haushaltsplan steht, ist dafür auch kein Geld da.

Sankt Augustin erhält aus verschiedenen Quellen Geld, z. B. von den Bürgerinnen und Bürgern, dem Land und vom Bund. Die Stadtverwaltung verwaltet das Geld und der Stadtrat wacht darüber (das soll er zumindest), dass die Verwaltung Einnahmen und Ausgaben korrekt vornimmt.

Am einfachsten ist es zunächst, sich die Stadt als eine große Familie vorzustellen, die jedes Jahr genau aufschreibt, woher sie Geld bekommt und wofür sie es ausgeben muss bzw. möchte. Ist zum Beispiel mehr Geld vorhanden, als ausgegeben wird, entsteht damit ein finanzieller Überschuss. Mit diesem kann so etwas wie ein Polster für schlechtere Zeiten erstellt werden. Umgekehrt ist es, wenn das Geld knapp ist. Dann gilt, wie bei den Finanzen in Familien: Wer zu hohe laufende Kosten hat und „ins Minus" gerät, muss bei den täglichen Ausgaben sparen, einen Kredit aufnehmen oder etwas aus seinem Vermögen verkaufen, um wieder an Geld zu kommen, oder – heute ganz beliebt, aber nicht billig – sein Konto überziehen.

 

(Dieses und die nachfolgenden Kapitel sind unter schamloser Ausnutzung der diesbezüglichen Internetseiten der Stadt Potsdam und der von KGSt und Bertelsmann-Stiftung herausgegebenen Broschüre “ABC Neues Haushaltsrecht“ entstanden.)

 

Der städtische Haushaltsplan - ein Buch mit sieben Siegeln?

Bürgerbeteiligung beim städtischen Haushalt 2012 / 2013

Die Beratung des Haushaltes 2012 der Stadt Sankt Augustin steht wieder an, nachdem der Bürgermeister am 14.12.2011 dem Stadtrat den Haushalt als Entwurf vorgelegt und in seiner Einbringungsrede erläutert hat. Einen wesentlichen Teil des Haushaltes machen kommunale Steuern und Gebühren aus. Die Stadt finanziert ihre Leistungen für die Bürger maßgeblich durch die Steuern und Gebühren, die der Stadtrat beschließt. Für die meisten Menschen ist ein solcher Haushalt tatsächlich ein Buch mit sieben Siegeln. Das ist wohl auch einer der Gründe, weshalb sich Bürgerinnen und Bürger kaum an den Beratungen über den Haushalt beteiligen. Wir wollen versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, indem wir auf unserer Homepage ein kleines „Tutorium Haushalt“ anbieten. Wir wollen die Informationen zum Haushalt in kleinen Portionen als Fortsetzungsreihe anbieten, die sich über die nächsten Tage und Wochen erstrecken wird. Vorgesehen sind zwei große Teile mit Untergliederungen. Teil I wird sich mit der Haushaltssystematik allgemein befassen, Teil II hat die konkreten Zahlen zu Haushaltspositionen und Fragestellungen dazu zum Thema. Wir hoffen, dass die Reihe Ihnen nicht nur Erkenntnisgewinn bringt, sondern auch Spaß macht.

Der Bürgerhaushalt 2011 ist gelaufen

Ein knappes Dutzend Bürger hatte Interesse, beim Bürgerhaushalt der Stadt Sankt Augustin mitzumachen und Vorschläge zu entwickeln, die der Stadt helfen sollen, Geld zu sparen und das Haushaltsdefizit zu verringern. Die Vorschläge reichten vom Einfrieren der Städtepartnerschaften über streichen der Zuschüsse für Pro Familia bis hin zum Ausschalten überflüssiger Ampelanlagen. Besonders die Straßenreinigung war ein Ziel von Streichungen, allerdings sollten parallel dazu auch die Gebühren, die die Anlieger entrichten, entfallen. Unser Fazit: Ein kleiner Anfang ist gemacht, aber wie man seine Bürger richtig motiviert, hat die Stadt Bonn vorgemacht. Dort hat jeder 20. Bürger teilgenommen, hier nur jeder 5000. Bürger. Dazu hat sicher die bürgerfreundliche Aufbereitung der Bonner Daten in einem benutzerfreundlichen Programm beigetragen

Bürgerbeteiligung beim Haushaltsentwurf 2011 beginnt

Damit wird eins der Hauptanliegen des Aufbruch! umgesetzt

Endlich haben nun auch die Sankt Augustiner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, beim Haushaltsentwurf mitzureden! Die Vorstellungen wichtiger Haushaltsdaten auf der städtischen Internetseite bieten jetzt die Grundlage, um Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerschaft in die Gestaltung des städtischen Haushalts einfließen zu lassen. Jeder Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung, jeder Sparvorschlag findet endlich seinen direkten Weg ins Rathaus. Der Aufbruch! lobt diesen ersten Schritt, meldet aber Bedarf für weitere und größere Schritte an. Vor allem muss das sperrige Zahlenwerk namens „Haushalt" so aufbereitet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger auch ohne einen Fortbildungskurs erkennen können, was Sache ist.

Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung und Umsetzung des städtischen Haushalts ist seit je eins der Hauptanliegen des Aufbruch!, denn das Instrument „Kommunaler Bürgerhaushalt", ist wie kein anderes geeignet, Bürgerbeteiligung, Transparenz der Entscheidungswege und Bürgernähe zu verwirklichen. Zur Zeit ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besonders gefragt, weil sich die Stadt Sankt Augustin noch einige weitere Jahre im Nothaushalt befinden wird. Das bedeutet: sparen, sparen und nochmals sparen, und wie in anderen Kommunen kommen leider einige Mehrbelastungen auf die Bürgerschaft zu. Dabei wurden die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer so moderat gehalten, wie es nur irgendwie ging. Nach dem Motto „Viele Wenig machen ein Viel" muss jetzt nach Einsparpotentialen gesucht werden, die insgesamt geeignet sind, langfristig unseren städtischen Haushalt Sankt Augustin wieder auf solide Füße zu stellen. Dazu ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger gefragt, denn die können dem Stadtrat am ehesten sagen, wo das Sparen am wenigsten schmerzt. Sparen muss ja nicht verzichten heißen, wenn Einsparpotentiale dort erschlossen werden, wo sie verkraftbar sind und seriöse Einnahmeverbesserungen verstärkt genutzt werden. Hierzu gehören Maßnahmen in einer Bandbreite vom strikten Bestehen auf städtischen Forderungen (Inkasso-Management) bis hin zu Bemühungen, bei Bund und Ländern eine finanzielle Besserstellung der Kommunen zu erreichen. Mittelverschwendung - wie beispielweise vor Jahren für das Cross-Border-Leasing-Abenteuer oder vor Jahresfrist die Anbahnungskosten für das gescheiterte Sportstätten- und Bäderprojekt mit dem Investoren-Geschäftsmodell „Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP)" können wir uns nicht erlauben; sie muss künftig unterbunden werden.

Der städtische Haushalt stellt die finanzielle Grundlage unserer Kommune dar, er ist „die in Zahlen gegossene Politik" und ein besonders geeignetes Mittel für den Dialog mit der Bürgerschaft. Deshalb bitten wir die Sankt Augustiner Bürgerschaft in ihrem eigenen Interesse, von dem Angebot der Stadt Gebrauch zu machen und sich kräftig einzumischen. Informationen zum Haushalt finden sie unter www.sankt-augustin.de. Im Übrigen können sich alle Bürger in diesem Zusammenhang per E-Mail, telefonisch oder mit einem Internet-Formular an die Stadt wenden, um Wünsche, Vorschläge oder Anregungen mitzuteilen. Alle Vorschläge, die bis zum 2. Februar 2011 abgegeben werden, fließen in die Haushaltsberatungen ein. Also, machen Sie mit, mischen Sie sich ein! Gern sind wir ihnen dabei behilflich. Fragen Sie uns! 

Hier finden Sie Beispiel für Fragen, die zu einem Haushalt gestellt werden können.

Mögliche Fragen zum Haushalt.pdf
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Der kommunale Bürgerhaushalt

  

Was ist das? 

Kommunaler Bürgerhaushalt meint: Systematische und nachhaltig organisierte Beteiligung der Bürgerschaft an der Aufstellung des städtischen Haushaltes. D. h. Teilnahme an den Überlegungen, wie viel oder wie wenig Geld die Stadt für die verschiedenen Ausgabenbereiche bereitstellen soll und woher sie es nehmen soll. 

 

Warum? 

Der Haushalt stellt die finanzielle Grundlage für die Kommune dar. Alle Bürger und Bürgerinnen sind von den Haushaltsentscheidungen des Stadtrates direkt oder indirekt betroffen und das nicht nur finanziell. Die Nebenkosten von gemieteten Wohnungen beinhalten z. B. die Grund- und Gebäudesteuer, die vom Stadtrat im Haushalt festgesetzt wird. Und: Sowohl der Zustand der Straßen und Gehwege als auch die Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten, die Beitragssätze für die Kindertagesstätten, das Kulturangebot und die Eintrittspreise zu kulturellen Veranstaltungen, die Bücherei und die Musikschule - um nur einige zu nennen - sind von den Haushaltsentscheidungen des Rates abhängig. Gleichzeitig sind die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltes praktisch gar nicht beteiligt.

Der Bürgerhaushalt will die Bürgerschaft in organisierter Form regelmäßig in die besagten Entscheidungen einbeziehen.

  

Geht das? 

Das Modellprojekt  „Kommunaler Bürgerhaushalt" des Landes NRW im Jahr 2000 (in sechs Pilotkommunen) hat gezeigt, dass

 

es gangbare Wege der Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des städtischen Haushalts  gibt;

 

in der Bürgerschaft ein großer Bedarf an Informationen über den Haushalt und eine große Bereitschaft zur Beteiligung an seiner Aufstellung besteht;

 

es eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Beteiligung der Bürgerschaft ist, die schwer durchschaubare Materie „Haushalt" in verständlicher und transparenter Form darzustellen;

 

die Beteiligung der Bürgerschaft Rat und Verwaltung wertvolle Informationen liefert, die den Entscheidungen des Rates ein breiteres Fundament geben können.

 

Wie? 

Zur Realisierung eines Bürgerhaushaltes muss das Prinzip Nachhaltigkeit gelten. Nur wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen, das Verfahren langfristig auf die Schiene zu setzen und gründlich zu üben, kann mehr daraus werden als eine Eintagsfliege.

Für den Erfolg ist wichtig, sich über die drei Phasen des Bürgerhaushaltes klar zu sein:

 

- Information der Bürgerinnen und Bürger über das Verfahren ihrer Beteiligung und über Inhalt und Systematik des Haushaltes;

 

- Gegenseitige Konsultation von Verwaltung und Rat einerseits und Bürgerschaft andererseits;

 

- Rechenschaft darüber, was aus der Konsultation geworden ist.

 

 Nutzen 

- Transparenz für die Bürgerschaft über den Haushalt und Haushaltsplanung herstellen

- Entscheidungshilfen für die Politik und die Verwaltung durch Bürgerkonsultation schaffen

- Durch die Beteiligung der Bürger den Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern

 

 

Anmerkung zur Klarstellung:

1.  Der Bürgerhaushalt ist kein  Instrument direkter Demokratie, denn die Entscheidung über den Haushalt und die Verantwortung dafür liegen immer noch beim Rat. Aber er erweitert das Spektrum der Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte.

2.   Die Information der Bürgerschaft und den Dialog mit ihr müssen Bürgerschaft, Rat und Verwaltung aus eigener Überzeugung praktizieren und nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.

 

Mehr zu dem Thema...

Bürgerhaushalt im Netz

Ausführliche Informationen finden Sie auf einer Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung, die sich nur diesem Thema widmet. 

 

Die Stadt Köln wird z.B. zum zweiten Mal die Anregungen der Bürger  aufgreifen und umsetzen. Der Finanzausschuss der Stadt hat 4,3 Mio Euro für den Bürgerhaushalt 2010 bewilligt, um Wünsche nach mehr Grün in der Stadt, Tempobegrenzungen oder Schulsanierungen umzusetzen. Mehr dazu...