Verkehr
Gefahrenstelle B 56 / Kölnstraße
Änderungen ungewiss

10.2.2012/Tägliche Verstöße gegen das Abbiegeverbot und ein schwerer Unfall, der eine
junge Frau in den Rollstuhl gebracht hat, ist dem Landesbetrieb Straßen NRW
nicht genug, um über eine Änderung der Regelungen an der Abzweigung B 56 /
Kölnstraße (am Billardzentrum) nachzudenken. Neben diesem gefährlichen
Punkt werden auch andere Punkte die Kölnstraße und die B 56 betreffend vom
Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss als kritisch angesehen. Deshalb
soll die Stadtverwaltung diese Punkte in ihrer Gesamtheit mit dem
Landesbetrieb Straßen im Rahmen einer Begehung besprechen, um eine
Entschärfung kritischer Stellen zu erzielen. Dabei muss nach unserer
Meinung beim Billardzentrum auch über eine Veränderung dergestalt
nachgedacht werden, die Ausfahrt auf die B 56 zu schließen und nur noch die
Einfahrt in die Kölnstraße aus Richtung Ort zuzulassen. (Siehe dazu auch unseren Bericht auf dieser Seite weiter unten)
Neuer Anlauf zur Süd-Tangente verschont Birlinghoven
Studie für den südlichen Rhein-Sieg-Kreis
Foto: Presseamt Bundesstadt BonnStraßen NRW befasst sich wieder mit der Verbesserung der Mobilität im Bereich zwischen Bonner Südbrücke und dem Siebengebirge bis hin zum Grenzbereich NRW / Rheinland-Pfalz. Das ist die Neu-Auflage der unseligen Süd-Tangente in neuer Trassenführung. Immerhin, ganz egoistisch betrachtet, würde Birlinghoven durch die neue Trassierung verschont werden.
Und noch eins: Was bei der vor Jahren im selben Sinne geplanten „Süd-Tangente" in den Planungen fehlte, ist in der neuen Studie berücksichtigt: die Transportleistung des ÖPNV. Um es vorweg zu nehmen: Leider bildet sich die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV durch die neue Bundesstraße in den vorgestellten Ergebnissen nicht ab. Es darf vermutet werden, dass die neue Straße, mit großem finanziellem Aufwand und mit gravierenden Eingriffen in den Naturhaushalt gebaut, keine endgültige Lösung für die Mobilitätsprobleme der Region zustande bringen wird. Nach aller Erfahrung erzeugen neue Straßen jeweils auch neuen Verkehr. Mobiler werden die Menschen dadurch nicht, sondern stehen nach kurzer Zeit der vorübergehenden Besserung genauso im Stau wie vor dem Neubau - nur an anderer Stelle. Flössen die Straßenbau-Mittel in eine Netz- und Takt-Verdichtung des ÖPNV, so wäre das ein wirksamerer Beitrag zur Mobilität. Mehr zu dem Thema findet sich auf der Internetseite von Straßen NRW
Lärm - der unterschätzte Krankmacher
Lärmaktionsplan Sankt Augustin

Umgebungslärm ist wohl der meistverkannte Krankmacher unserer Zeit. Nervöse Störungen, Bluthochdruck und Herz-Rhythmusstörungen sind die bekanntesten Erkrankungen, die durch Lärm-Einwirkung ausgelöst werden, besonders wenn der Lärm nachts einwirkt und dadurch den Schlaf stört. Dem hat auch die EU mit einer Richtlinie Rechnung getragen, die mittlerweile auch Eingang in deutsches Recht gefunden hat. Erste Ergebnisse liegen in Form des Lärmaktionsplanes Stufe 1 inzwischen vor (kann hier im Detail nachgelesen werden).
Der vorliegende „Lärmaktionsplan für die Stadt Sankt Augustin“, erstellt nach den Vorgaben der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, zeigt zwar eine Lärmbelastung für erhebliche Teile des Stadtgebietes und die dort lebenden Menschen auf, zeigt aber wenig Planung für Aktionen zum Lärmschutz oder besser zur Lärm-Minderung auf. Das ist allerdings der Stadt nicht anzulasten, denn ihr obliegt für die in Stufe 1 erfassten großen Lärmquellen keinerlei Zuständigkeit. Die Zuständigkeit liegt beim Bund (Autobahnen, Bundesstraßen, Schienestrecken, Flughäfen). Erstaunlich sind die Ergebnisse der Lärm-Erfassung:
Durch den Straßenverkehr der Autobahnen und Bundesstraßen sind in Sankt Augustin 1600 Wohnungen auf rund 17 qkm mit 55 - 65 dB(A) Dauerschallpegel belastet.
Durch Schienenverkehr der Strecke Bonn - Troisdorf werden mehr als 1660 Wohnungen auf rund 8,5 qkm mit 55 - 65 dB(A) Dauerschallpegel belastet.
Durch den Flugverkehr von Köln / Bonn werden nur 8 Wohnungen auf 0,35 qkm (nur nord-östliche Teile von Buisdorf) mit 55 -65 dB(A) belastet.
Viele Sankt Augustiner können ein Liedchen davon singen, dass sie nachts vom Fluglärm insbesondere der großen Frachtflugzeuge im Schlaf gestört werden. Umso erstaunlicher, dass im Ergebnis der Lärmuntersuchung diese Belästigung und Belastung nicht erscheint. (Vermutlich liegt dieser für Betroffene unverständliche Befund an der Messmethode. Hier wird nämlich mit dem Dauerschallpegel gearbeitet, in dem die einzelnen Lärmereignisse zu einem Lärmdurchschnitt über 24 Stunden verrechnet werden. (Platte Erklärung: Hat eine Person die Füße in Eiswasser und sitzt auf einer heißen Herdplatte, muss man dieser Person eine im Durchschnitt angenehme Temperatur bescheinigen.) Wichtig zu wissen: Erst in der 2. Stufe der Lärmkartierung, die bis Mitte 2012 abzuschließen ist, werden weniger lärmträchtige Verkehrswege untersucht (Schienenstrecken mit über 30-000 Zügen pro Jahr, klassifizierte Straßen, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr). Interessant für Sankt Augustiner im Umfeld des Verkehrslandeplatzes Hangelar: Dieser spielt bei der Lärm-Kartierung und Lärm-Aktionsplanung überhaupt keine Rolle. Das gilt es aber zu ändern, und das können wir ändern, denn nach unserer Ansicht stellen die gesetzlichen Regelungen zur Lärm-Aktionsplanung nur einen Mindeststandard dar, über den wir jedoch freiwillig hinausgehen können.
Eingeschränkt mobil, null informiert
Städtische Behindertenbeauftagte wenden sich an RSVG

Menschen mit eingeschränkter Mobilität nehmen in unserer Gesellschaft zahlenmäßig zu, denn nicht nur Rollstuhlfahrer gehören zu diesem Personenkreis, sondern auch ältere Menschen, die nicht mehr so „gut zu Fuß“ sind, und das werden bekanntlich immer mehr. Die städtischen Behindertenbeauftragten, G. Albrecht und I. Praschma-Spitzeck, haben sich nun wiederholt an die RSVG gewandt um darauf hinzuweisen, dass auf diese Bevölkerungsgruppe beim Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, hier vor allem mit Bussen, oft keine Rücksicht genommen wird. An den Haltestellen werden die Busse zu oft von gleichgültigen Fahrern nicht abgesenkt oder Rampen nicht ausgeklappt, was helfen würde die Fahrzeuge zu besteigen. Gleiche Probleme gelten für Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs sind und nur mit Mühe mit der „Karre“ rein und raus kommen. Die Billigbusse von Vertragunternehmen der RSVG verfügen zumeist noch nicht einmal über Absenkmechanismus oder Rampen. Eine Nachfrage der Behindertenbeauftragen bei der RSVG ergab, dass es eine Telefonnummer gibt, unter der man erfragen kann, zu welchen Zeiten Busse im Fahrplan unterwegs sind, die absenkbar sind. Auf der Internetseite der RSVG findet man diese Telefonnummer jedoch nicht, genauso wenig wie allgemeine Informationen für Benutzer mit eingeschränkter Mobilität. Ein Blick auf die Internetseite der VRS zeigt, dass es auch anders geht: Unter der Überschrift „Barrierefrei Reisen im VRS“ findet man die notwendigen Informationen, wie z.B. zum stufenlosen Ein- und Ausstieg, barrierefreien Zugang zur Haltestelle, allgemeine Tipps zum Fahren und nicht zuletzt den Hinweis, das Schwerbehinderte mit dem entsprechenden Ausweis kostenlos reisen.
Solche Informationen wünschen sich die städtischen Behindertenbeauftragten von der RSVG auch, zusammen mit einem Servicetelefon, dessen Nummer den Fahrgästen auch bekannt gegeben wird.
Gefährliche Einmündung Kölnstraße / B 56 soll entschärft werden
Aufbruch! will eine Neu-Bewertung der Gefahrenstelle
Stadt und Landesbetrieb Straßen NRW sollen die unfallträchtige, weil oft verkehrswidrig befahrene, Einmündung der Kölnstraße in die B 56 beim Hangelarer Billard Center noch einmal genau unter die Lupe nehmen, um eine Entschärfung der Situation zu erreichen. Einen entsprechenden Wunsch hat die Fraktion Aufbruch! in einem Antrag an den Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Sankt Augustin gerichtet.
Anlass für diesen Antrag war der schwere Unfall an dieser Stelle, bei dem ein Motorrad mit einem falsch fahrenden Pkw kollidierte, wobei die beiden Personen auf dem Motorrad schwer verletzt wurden. Anwohner dieses Teils der Kölnstraße und andere Beobachter werden häufig Zeuge desselben Fehlverhaltens, das hier der Motorradbesatzung zum Verhängnis wurde. Bei der Ausfahrt aus der Kölnstraße auf die B 56 darf an dieser Stelle nämlich nur nach rechts, also in Richtung Bonn abgebogen werden. Verkehrsteilnehmer mit Ziel Siegburg müssen zunächst die Kölnstraße in Richtung Hangelar Mitte weiter befahren und können dann in Hangelar Ost über die mit Ampeln geregelte Kreuzung auf die B 56 Richtung Siegburg fahren. Die Hangelarer Ratsfrau Carmen Schmidt: „Es mag ja ein Umweg von 800 Metern sein und ein paar Minuten mehr Zeit kosten, aber soviel darf und muss einem für den Schutz von Leib und Leben anderer schon zugemutet werden."
Bus und Bahn
ÖPNV: Tarif-Fallstricke und Mogelpackungen …

… hat die Fraktion Aufbruch! bei genauer Untersuchung und Vergleich von Linienführung und Fahrpreisen entdeckt.
Tarif-Fallstricke und Absurditäten
Die neue Linie 516 verbindet Birlinghoven direkt mit dem attraktiven Einkaufsstandort Hangelar. Was kostet diese Fahrt? Darüber gibt der Aushang an der Haltestelle eine falsche Auskunft, und das
ist eine böse Falle. Nämlich gemäß Aushang an der Haltestelle gilt für eine Fahrt von einer Haltestelle in Sankt Augustin zu einer anderen Haltestelle in Sankt Augustin (wenn nicht der
Kurzstreckentarif gilt) die Preisstufe 1a. Das sind 2,10 Euro - ohne Wenn und Aber.
Sucht man sich aber dann im Internet die Fahrzeiten heraus, erfährt man, dass die direkte Verbindung Birlinghoven – Hangelar die Preisstufe 2b erfordert, also 3,50 Euro. Das sind 67 % mehr, und das
ist nach den Tarifbestimmungen sogar korrekt so.
Der Kunde aber fragt sich „Was denn nun?“ und schaut in dem kleinen VRS-Heftchen mit den Tarifbestimmungen nach, das jeder Fahrgast – Achtung: Ironie – ja ständig in der Tasche hat. Hier findet man auf Seite 39, dass eine Fahrt von Sankt Augustin nach Sankt Augustin Preisstufe 1a ist – ohne Wenn und Aber.
Soweit so gut. Wer sich aber daraufhin beruhigt in den Bus Nr. 516 von Hangelar Ost über Schloss Birlinghoven und Hoholz nach Birlinghoven setzt, kann in Hoholz leicht das „erhöhte Beförderungsentgelt wegen Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung ohne gültigen Fahrausweis“ abgeknöpft bekommen.
Die Erklärung liefert S. 67 der netten VRS-Broschüre:
„Werden bei Fahrten zwischen dem Starttarifgebiet und dem Zieltarifgebiet Tarifgebiete befahren, die mit einer höheren Preisstufe erreichbar sind, ist der Preis der höheren Preisstufe maßgeblich".
Das wäre dann Stufe 2a, denn Linie 516 fährt ja ca. 1 km (2 Haltestellen) durch „Fremdgebiet“, sprich durch die Stadt Bonn, Stadtteil Hoholz. Da Bonn aber als Großstadt eingestuft ist, reicht nicht
Preisstufe 2a für 2,50 Euro (plus 19 %), sondern die für Großstädte geltende Stufe 2b für 3,50 Euro (plus 67 %)!
Man kann allerdings auch den 1,3 km längeren Umweg über das Zentrum (Linien 66 und 535) nehmen – Streckenlänge 7,6 km statt 6,3 km auf der kürzesten Strecke. Diese in der Verbindung Hangelar Ost –
Birlinghoven 9 min länger dauernde, mit Umsteigen verbundene und nur stündlich angebotene Fahrt ist tatsächlich preiswerter (Tarif 1a). Die kürzere Verbindung wird dagegen häufiger angeboten, nämlich
im Wesentlichen zweimal pro Stunde.
Zusammenfassend betrachtet hat man also die Wahl:
- kürzere und schnellere Strecke über Hoholz im Halbstunden-Takt für 3,50 Euro
- 1.3 km längere und 9 Minuten langsamere Strecke im Stundentakt für 2,10 Euro
Was passiert, wenn man auf Bonner Hoheitsgebiet kontrolliert wird? Wird einem dann tatsächlich das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt abgeknöpft?
Wissen die Birlinghovener (und Hangelarer) Bürger um diese Falle?
Sollten Birlinghovener Kinder in Hangelar zur Grundschule oder Waldorf-Schule gehen, müssen sie den längeren Weg über das Zentrum nehmen, um den geringeren Fahrpreis zu zahlen? Weiß die Stadt von
diesem Problem und wie geht sie es an?
Eine Lösung dieses Problems wäre, die Haltestellen „Kleinfeldstrasse" und „Hoholz Mitte" als „Bereich, dem mehrere Tarifgebiete zugeordnet werden" zu definieren. So ist es ja schon mit der Ur-Sankt-Augustiner Haltestelle „Schloss Birlinghoven" gemacht worden. Sie zählt sowohl zum Tarifgebiet Sankt Augustin als auch zur Stadt Bonn.
Also fordern wir als Fraktion Aufbruch!: Die Stadt Sankt Augustin soll sich dafür einsetzen, auch die beiden genannten Bonner Haltestellen als mehreren Tarifgebieten zugeordnet auszuweisen. Der
Einnahme-Verlust beim VRS wäre sicher zu verkraften!
Übrigens:
Das gleiche Problem ergibt sich bei der Fahrt von Buisdorf, Brückenstrasse nach, sagen wir, Obermenden. Die direkte und schnellste Fahrt geht mit Bus 527 nach Siegburg und von dort mit Bus 640 nach
Menden. Ist auch das eine Fahrt von Sankt Augustin nach Sankt Augustin und damit Stufe 1a? Nein, auch diese Fahrt geht über das Gebiet einer anderen Kommune, dieses Mal Siegburg. Glück nur, dass
Siegburg keine Großstadt ist und daher „nur" die Preisstufe 2a (2,50 €) angezeigt wird, also nur 19 % mehr. Auch hier gibt es natürlich eine Alternative: Von Buisdorf, Brückenstraße mit dem Bus 527
nach Buisdorf Mitte, dann Bus 529 mit Rundfahrt durch Niederpleis nach Sankt Augustin Markt, hier in die Stadtbahn 66 nach Mülldorf, wo man dann wieder den Bus 640 für den letzten Teil des Weges
trifft. Und wie gesagt – das Ganze auch noch billiger als der direkte Weg.
Absurdistan
Für Klarheit sorgt der Verkehrsverbund dagegen bei anderen Zielen: So sagt der Aushang an der Haltestelle, dass eine Fahrt von Sankt Augustin nach Eitorf über Bonn (wie soll denn das gehen??) teurer ist als die Fahrt unter Umgehung von Bonn.
Mogelpackung Kurzstrecken in Sankt Augustin
Gemäß Aushang an der Haltestelle kommt man angeblich z.B. von Hangelar Ost zum Kurzstreckentarif zu 35 Ziel-Haltestellen. In Wirklichkeit geht das ohne Einschränkung aber nur zu 11
Ziel-Haltestellen. Zu weiteren 14 Ziel-Haltestellen geht es – mit Umsteigen – auch, aber nur wenn man es schafft, den Anschluss-Bus rechtzeitig zu erreichen. Denn sonst wird der Fahrschein ungültig,
da er seine Gültigkeit nach nur 20 min verliert. Danach fährt man schwarz oder muss erneut Kurzstrecke lösen. Da die Anschlussbusse meist nur im 30-Minuten-Takt fahren, ist die 20-Minuten-Begrenzung
ein Fallstrick, auf den an den Haltestellen nicht hingewiesen wird.
Nahezu unmöglich ist das Erreichen weiterer 6 Ziel-Haltestellen unter Einhaltung der Zeit-Begrenzung, weil sie nur mit zweimaligem Umsteigen zu erreichen sind, was in aller Regel innerhalb von 20
Minuten illusorisch ist.
Und bei vier unter Tarif Kurzstrecke gelisteten Zielen kommt man teilweise auf mindestens sieben Zwischen-Haltestellen – Der Kurzstreckentarif gilt aber nur für bis zu 4 Haltestellen, die zudem noch
in 20 Minuten erreicht werden müssen.
Andererseits:
Sechs Ziele lassen sich mehr oder weniger problemlos über die Kurzstrecke erreichen – teilweise sogar ohne Umsteigen, obwohl sie auf den Fahrplänen an der Haltestelle nicht aufgeführt sind.
Auch bei den Kurzstrecken gibt es also Nachbesserungsbedarf – zumindest hinsichtlich der Angaben über die mit Kurzstreckentarif zu erreichenden Ziele.
Beschwerdeformular
Haben Sie sich schon mal als Benutzer von Bus und Bahn geärgert - die Straßenbahn hatte Verspätung, das Personal war ohne Grund unfreundlich - was auch immer, hier gibt es ein offizielles Beschwerdeformular der RSVAG, auf dem man seinen Unmut festhalten kann. Vielleicht hilft es ja! Wenn man es ausgefüllt hat, kann man es in den Kundenzentren abgeben oder an die RSVG per Post oder Fax senden. Adressen finden Sie hier.
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