Soziale Gerechtigkeit

Dringend nötig: Vier zusätzliche Stellen im Bezirkssozialdienst

Personalbemessungsuntersuchung

Das INSO-Institut hat die Personalsituation im Bezirkssozialdienst auf Grund der Basiszahlen 2010 untersucht. Gleichzeitig wurden auch Qualitätsstandards (Ablauforganisation und fachliche Standards) auf den Prüfstand gestellt. Das eindeutige Ergebnis: vier neue Vollzeitstellen sind unbedingt erforderlich, um zumindest den Standard aufrecht zu erhalten, d.h. Beratungsgespräche und präventive Maßnahmen im Mindestmaß durchzuführen. Der Jugendhilfe-Ausschuss (JHA) hat aus der Analyse eine Empfehlung gemacht; die Entscheidung über die Bewilligung der vier Vollzeitstellen liegt nunmehr beim Haupt- und Finanzausschuss. Entscheidet der entgegen der Empfehlung des JHA, also gegen Stellenerhöhung, bedeutet dies, da die Fallzahlen sicher steigen oder zumindest gleich bleiben werden, eine Verminderung der Qualität. Schon im Sommer 2009 hatte der damalige Leiter des Jugendamtes, Heinrich Quiter, dem Bürgermeister eine „Überlastungsanzeige" auf den Tisch gelegt. Der Aufbruch! hatte daraufhin zusätzliche zwei Vollzeitstellen für 2010 beantragt, war aber mit diesem Antrag gescheitert. Ein Verzicht auf die notwendigen vier neuen Stellen bedeutet den Verzicht auf Prävention und bedeutet den Verschleiß der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Genau das können wir uns aber in diesem Bereich der Verwaltung nicht hinnehmen.

Der Aufbruch fordert für Sankt Augustin einen „Masterplan Inklusion“

Antrag für die Ratssitzung im März

Die UN haben eine Konvention zur Inklusion beschlossen (Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), die BRD hat sie ratifiziert und ins Gesetz übernommen, Landesgesetzgebung ist dem gefolgt; jetzt geht es um die Umsetzung der Inklusion auf lokaler Ebene - ein Riesen-Thema. In Sankt Augustin hat sich das Thema konkret bei der Errichtung der Gesamtschule in Sankt Augustin gestellt. Die Frage der Inklusion ergab sich sowohl in Hinsicht auf den Unterricht (inklusive Pädagogik) als auch in Hinsicht auf die grundsätzliche Gebäude-Eignung bzw. notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen. Über den Rahmen der UN-Konvention hinausgehend muss das Thema Inklusion jedoch gesamtgesellschaftlich angegangen werden:

 

Wikipedia definiert für den Bereich Schule „inklusive Pädagogik"als "pädagogischer Ansatz, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität (Vielfalt) in der Bildung und Erziehung ist." Inklusion ist jedoch mehr als das; sie betrifft die gesamte Gesellschaft: "“Die Forderung nach Sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen." (Wikipedia)

Das Problem der Inklusion ist ebenfalls aufgeworfen worden durch den Brief der städtischen Behindertenbeauftragten, Frau Albrecht und Frau Praschma-Spizek, an die RSVG, worin sie über die Erschwernisse Klage führen, mit denen Bewegungs- oder Wahrnehmungsbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen im ÖPNV konfrontiert sind. Das Thema Inklusion kommt als große Herausforderung auf die Kommunen zu. Es ist erkennbar eine Aufgabe, die in viele Bereiche des kommunalen Verantwortungsbereiches eingreift, eine Aufgabe, die auch den beträchtlichen Einsatz von Ressourcen mit sich bringt. Deshalb bedarf dieses Projekt der koordinierten Planung wie kaum ein anderes Thema. Zur Darstellung einer koordinierten Planung ist, wie zuletzt der Masterplan Urbane Mitte (und vorher das Stadt-Entwicklungskonzept) gezeigt hat, eine Masterplan das geeignete Mittel, weil darin nämlich dem Querschnittscharakter der Thematik am besten entsprochen werden kann. Der Aufbruch fordert deshalb die Entwicklung eines "Leitbild für Inklusion", das Erfassung der Inklusionsdefizite (Kitas, Schulen, Gebäude, Verkehr) und den Entwurf eines Masterplans.

Fraktion Aufbruch! fragt nach: Wie geht das mit dem Bildungspaket?

Bundesweit rund 2,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus dem verspätet verabschiedeten "Bildungspaket", aber wie man die Leistungen tatsächlich bekommen kann, das wissen die Wenigsten. Deshalb sind bisher erst von einem verschwindend geringen Teil der Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Leistungen abgerufen worden. Bundesministerin von der Leyen hat geäußert, die Städte und Gemeinden und die Jobcenter müssten sich darum kümmern. Die Fraktion Aufbruch! wollte genau wissen, ob die Stadtverwaltung schon von ihrem "Glück" weiß, und ob sie weiß, wie die Sache abgewickelt werden soll. "Der Bund hat den Kommunen einfach wieder eine neue Aufgabe zugewiesen, aber wie es genau gehen soll und wer die Leistung der Kommune bezahlt, davon schweigt der Bund", kritisiert Wolfgang Köhler. "Und die Frage ist doch auch, ob die Stadt überhaupt die Anspruchs-berechtigten kennt und sie dadurch gezielt ansprechen kann. Wenn es nämlich schon Geld vom Bund gibt, wäre es schade, wenn diejenigen, die es brauchen können, es wegen bürokratischer Mängel nicht in die Hand bekämen."

Die Fraktion Aufbruch hat deshalb eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, in der das Problem angesprochen und solche Fragen geklärt werden sollen. Hier nun unsere Fragen und die Antworten der Stadtverwaltung zum Thema Umsetzung des Bildungspaketes mit lobenswerter Ausführlichkeit, die zeigen, wie die Kommunen von den höheren Gliederungsebenen der staatlichen Verwaltung veralbert und als Erfüllungsgehilfen missratener Politik missbraucht werden.

 

 

Umsetzung des Gesetzes über das Bildungspaket

Unsere Fragen und die Antworten der Stadtverwaltung


1. Ist der Stadt Sankt Augustin schon eine solche Pflicht auferlegt worden?

 

Im Bereich des Rhein-Sieg-Kreises ist beabsichtigt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes für den Bereich der

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende dem jobcenter rhein-sieg zu übertragen
  • anspruchsberechtigten Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsbezieher auf die kreisangehörigen Kommune zu delegieren. Eine Delegation war bisher nicht möglich, da es noch einer entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Diese soll schnellstmöglich geschaffen werden.

Hinsichtlich der Leistungen für anspruchsberechtigte Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) besteht bereits eine Zuständigkeit der Stadt Sankt Augustin aufgrund der bestehenden Delegationssatzung im Bereich der Sozialhilfegewährung sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz selbst.

 

2. Ggf: Auf welche Weise gedenkt die Verwaltung diese Aufgabe zu erledigen? Nur Versand von Informationsschreiben oder (auch) persönliche Beratung?

 

Der Rhein-Sieg-Kreis hat bzgl. der Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen bereits mehrere Presseinformationen herausgegeben. Zusätzlich sollen über das Wohngeldverfahren alle leistungsberechtigten Wohngeldbezieher einen Hinweis bzgl. der Zuständigkeiten der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bereich der Stadt Sankt Augustin erhalten sobald die Zuständigkeit in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung für den Bereich der Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsbezieher geklärt wurde.

Für die Leistungsberechtigten aus dem Bereich des SGB XII und des AsylbLG erfolgt über die zuständigen Sachbearbeiter/Innen des Fachbereiches Soziales und Wohnen eine entsprechende Beratung.

 

3. Wie hoch liegt die Quote der Anspruchsberechtigten für das Bildungspaket im Stadtbereich Sankt Augustin, und wie viele Anspruchsberechtigte haben bisher diesen Anspruch angemeldet?

 

Nach den erstellten Auswertungen des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises bestehen im Bereich der Stadt Sankt Augustin folgende Anspruchsberechtigungen aus den verschiedenen Leistungsbereichen:

  • 686 Kinder aus dem Wohngeldbezug
  • 279 Kinder aus dem Bezug von Kindergeldzuschlag
  • 29 Kinder aus dem Bezug von Sozialhilfe
  • 5 Kinder aus dem Bezug von analogen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Für das jobcenter Sankt Augustin können keine genauen Angaben gemacht werden; kreisweit geht der Landrat von 12.000 begünstigten Personen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus.

Dem jobcenter Sankt Augustin lagen per 06.05. 2011 118 Anträge, der Stadt Sankt Augustin bisher erst 4 Anträge vor.

 

4. Ggf.: Welche personellen und finanziellen Ressourcen müssen dafür eingesetzt werden?

 

Aufgrund des förmlichen Antragverfahrens und der voraussichtlichen Statistikpflicht in den Einzelfällen wird für jeden Antrag in der kommunalen Zuständigkeit z.Zt. ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 45 Minuten kalkuliert. Da derzeit noch nicht beurteilt werden kann, wie viele Anträge insgesamt in der kommunalen Zuständigkeit gestellt werden, können derzeit noch keine Angaben zu den letztendlich erforderlichen personellen Ressourcen gemacht werden.

Die Frage, ob im Fall der Delegation der Aufgabenerledigung für die Leistungsbezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag eine Verwaltungskostenerstattung erfolgt wurde an den Landrat herangetragen; die Beantwortung dieser Frage ist derzeit noch offen.

 

5. In welcher Weise und in welchem Umfang ist die ARGE an der Erledigung der Aufgabe beteiligt?

 

Wie unter Frage 1 ausgeführt wird das jobcenter Sankt Augustin für die Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Wohnsitz in der Stadt Sankt Augustin die Antragsbearbeitung abwickeln.

 

6. Ggf.: Welcher Koordinierungsbedarf besteht, und wie ist er abzudecken?

 

Der letztendliche Koordinierungsbedarf ist maßgelblich von der Ausgestaltung der in der Endfassung noch nicht bekannten Weisungen des zuständigen Ministeriums zur Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen, ggfls. ergänzenden Weisungen des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises und dem Umfang der Antragstellungen abhängig.

Aus den ersten Entwürfen zeichnet sich bereits ab, dass in der Regel Bewilligungen gegenüber den zur Leistung berechtigten Antragstellern auszusprechen sind, die Leistungserbringung aber weitgehend unmittelbar an die Träger des Mittagstisches, die Schulen, Nachhilfekräfte und Vereine zu erfolgen hat. Lediglich für das Schulbedarfspaket ist derzeit eine unmittelbare Geldleistung an die Antragsteller vorgesehen.

Was bedeutet Vielfalt und Integration?

Das bedeutet aufeinander zugehen in allen Bereichen des Lebens; bedeutet das Unterlassen von Ausgrenzung von Menschen gleich welcher Nationalität, Religion, Hautfarbe und auch sozialem Status.

 

Das Sprachproblem

Durch die Initiativen der Bundes- und der Landesregierung sind Bemühungen um verbesserte Sprachkenntisse und damit erfolgreiche Teilhabe am Leben in der jeweiligen Einrichtung bereits in den frühkindlichen und schulkindlichen Altersgruppen spürbar. Und es zeigen sich schon erste Verbesserungen.

 

Defizite bei älteren Jugendlichen

 Erhebliche Defizite sehen wir allerdings bei der „vergessenen Generation" der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Der Sport bietet hier zunächst unkomplizierte, niedrigschwellige Angebote, die zwar auch von Kindern gerne angenommen werden. Aber Jugendliche und junge Erwachsene die sehr viel deutlicher soziale Unterschiede spüren, haben es sehr viel schwerer, solche Angebote anzunehmen. In einer Jugendmannschaft fällt es sehr wohl auf, wenn jemand keine Arbeit oder Schulausbildung oder beides nicht hat. Und Mädchen haben im jugendlichen Alter ohnehin noch weniger Chancen auf eine Eingliederung in die bürgerliche Gesellschaft.

 

Auswirkungen

Die jungen Leute sind also unterbeschäftigt, wenig anerkannt, unzufrieden. Diesen Gefühlen geben sie oft auf eine Art und Weise Ausdruck, die nicht wünschenswert  und für manch einen Mitbürger bedrohlich ist.

 

Ausweg

Natürlich brauchen wir (mehr) Räume, wo Jugendliche und junge Erwachsene sich frei bewegen und ihre Freizeit nach ihrem Geschmack verbringen können. Selbstverständlich reicht ein Streetworker nicht aus um die momentan anstehenden Konflikte zu verringern.

Aber wir dürfen uns nicht am Ist-Zustand festhalten. Wir müssen versuchen, den jungen Leuten eine Perspektive in Form von Arbeit, Lehrstelle oder Schulabschluss zu bieten.

Die ARGE Sankt Augustin vermittelt die jungen Menschen in eine Beschäftigungsgesellschaft, wo sie verwaltet werden, wo aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht auf jeden eingegangen werden kann. Es gibt jedoch Initiativen, wo ältere, ausgebildete - meist Handwerker,, die Hartz IV - Empfänger sind, die jungen Hartz IV-ler bei gemeinnütziger Arbeit anleiten. (sogen. 1€ - Jobs).

Sie achten darauf, dass die jungen Leute pünktlich, ordentlich und regelmäßig ihre Arbeit erledigen. Sinnvoll sind Gruppen zwischen 5 und 10 jungen Menschen, damit der Praxisanleiter einen persönlichen Bezug zu ihnen aufbauen kann. Wenn die - nach dem Gesetz auf 6 Monate begrenzte - Zeit erfolgreich beendet ist, sind die Chancen auf einen Praktikumsplatz und anschließend eine Lehrstelle recht gut.

Die Maßnahme muss allerdings von ARGE und Sozial - oder Jugendamt gemeinsam getragen und begleitet werden. Die jungen Leute müssen eine Chance haben zu erkennen, dass auf den Ämtern ein Interesse an ihnen vorhanden ist. Durch den persönlichen Bezug entsteht der Wille, die Sache - oft die letzte Chance - gut hinzukriegen.

Für die älteren Langzeitarbeitslosen, die die Jugendlichen begleiten und anleiten,  ist dies ebenfalls eine wichtige Bereicherung ihres Lebens.

Wir möchten, dass diese relativ einfache und preiswerte Maßnahme auch in Sankt Augustin, wie in anderen Gemeinden möglich wird. An engagierten Mitarbeitern in ARGE und  Stadtverwaltung sollte es nicht fehlen und die Maßnahme trägt zur Integration aller Nationalitäten in unsere Gesellschaft bei. Gerade durch diese Integration wird unsere Gesellschaft vielfältiger.

 

Sankt Augustiner Charta für Vielfalt und Integration

Die Vorstellungen des Aufbruch! zum Thema Vielfalt und Integration, die wir in einem Antrag an den Rat formuliert haben, finden Sie im folgenden PDF-Dokument.