Natur- und Umweltschutz
Neues über die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse
Grafik: Ministerium Umwelt u. Naturschutz ...NRWNoch immer steht für viele Hausbesitzer die Frage im Raum „Wie genau geht das mit der Dichtheitsprüfung? Wann bin ich dran? Und was muss ich überhaupt tun?" Hier das Wichtigste: Je nachdem wo Sie wohnen und wie alt Ihr Haus ist, müssen Sie zu unterschiedlichen Terminen tätig werden, und zwar indem Sie eine der zugelassenen Firmen mit der Prüfung der Dichtheit Ihres Hausanschlusses beauftragen. Welche Firmen zugelassen sind, erfahren Sie bei der Stadtverwaltung. Nehmen Sie nur eine von diesen, und verzichten Sie auf Billiganbieter, die einen Auftrag an der Haustüre einheimsen wollen. Die Stadt geht nach einem Stufenplan vor. Die Prüfungspflicht ist wie folgt zu erfüllen:
1. Grundstücke innerhalb der Wasserschutz-Gebiete und Grundstücke mit Häusern, die vor 1965 erstellt worden sind: sofort
2. Grundstücke in Straßen, in denen der städtische Abwasserkanal gerade saniert wird oder zur Sanierung ansteht (damit dort nicht Dauerbaustellen entstehen) gemäß Benachrichtigung durch die Stadt, spätestens aber bis Ende 2015
3. Alle sonstigen Grundstücke (außer denen unter nachfolgenden Ziffern 4 und 5) bis Ende 2015
4. Grundstücke im Bereich Niederpleis / Schmerbroich zwischen Hauptstraße, Gemeindewald, Pleisbach, Schnepfenweg und im Bereich zwischen Alte Marktstraße und Hauptstraße (Dort wird 2016 die städtische Kanalisation überprüft; deshalb hat die Dichtheitsprüfung dort Zeit bis Ende 2016.)
5. Alle Grundstücke in Birlinghoven (Termin Ende 2017, weil dort die städtische Kanalisation erst in 2017 überprüft wird.) Generell gilt: Die Dichtheitsprüfung muss bis zum Termin erfolgt sein, nicht die gegebenenfalls notwendige Sanierung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Prüfungsergebnis eine Kanalsanierung notwendig macht, lassen Sie sich von einem städtischen Mitarbeiter fachlich beraten. Die Sanierung Ihres Hausanschlusses sollten Sie genau wie die Dichtheitsprüfung nur von einer vertrauenswürdigen Fachfirma durchführen lassen.
Fragen zur Dichtheitsprüfung beantworten bei der Stadtverwaltung Frau Schwamborn, Tel. 02241/243-500 und Herr Flory Tel. -245.
Leitfaden "Dichtheitsprüfung der Kanal-Hausanschlüsse"
Worum geht's?
Mit dem § 61a des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) wird festgelegt, dass die senkrecht vorlaufenden Abwasserleitungen im Haus (Kellergeschoss) einschließlich
der waagerecht verlaufenden Kanal-Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze auf Dichtheit überprüft werden müssen, und zwar
- bei Neubauten, sofort im Rahmen der Erstellung
- bei bestehenden Häusern, wenn eine Abwasserleitung verändert wird : sofort
- bei Häusern,die in Wasserschutzzonen liegen: sofort
- ansonsten bei bestehenden Häusern in den nächsten Jahren (dazu Genaueres weiter unten)
Was ist zu tun?
Sie müssen überhaupt erst etwas tun, wenn die Stadt Sie darüber informiert, dass Sie etwas tun müssen (Unterrichtungs- und Beratungspflicht gem. LWG NRW §
61a, Abs. 5, Satz 4)
Wenn Sie die Sache anpacken müssen, dann fragen Sie bei der Stadtverwaltung oder suchen Sie hier auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW nach
Sachkundigen, welche zugelassenen Fachbetriebe Sie mit der Prüfung beauftragen dürfen.
Welche Termine sind zu beachten?
Eigentümer von Häusern, die in Wasserschutzzonen liegen, wurden von der Stadt bereits aufgefordert, die Prüfung und ggf. Sanierung der
Abwasserleitungen bis Ende 2010 durchführen zu lassen (betrifft hauptsächlich die Stadtteile Menden und Meindorf). Dies ist in einer städtischen Satzung geregelt.
Für alle anderen Teile des Stadtgebietes gilt zur Zeit noch, dass die Prüfung und Sanierung bis zum 31.12.2015 erledigt sein muss (gesetzliche Pflicht).
Ende 2010 hat die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, dass die Städte diese Frist durch Satzung bis zum 31.12.2023 verlängern dürfen.
Da eine Fristverlängerung in Sankt Augustin noch nicht beschlossen worden ist, sollten Sie weiterhin vom Termin 31.12.2015 ausgehen.
Wo gibt es Information?
-Lokalteil der Tageszeitungen / kostenlose Werbezeitungen (Extra Blatt, Wochenende z. B. Ausgaben in Nov. und Dez. 2010)
-Stadtverwaltung / FachbereichTiefbau (siehe Unterrichtungs- und Beratungspflicht)
- Beim Ministerium für Umwelt u. Natuschutz, Landw. und Verbraucherschutz NRW
Beim Landesamt für Natur. Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Wenn es ernst wird:
Bei der Stadt die Liste der zugelassenen Fachfirmen anfordern
Prüfung eigenständig in Auftrag geben (Druckprüfung mit Wasser oder Luft / Video-Inspektion)
ggf. Sanierung (Bei unter dem Kellerboden liegenden undichten Leitungen sollten diese gekappt und durch unter der Kellerdecke liegende Leitungen ersetzt werden.)
Nachweis der erfolgreichen Dichtheitsprüfung auf Verlangen der Stadt vorlegen.
Mehr Informationen:
Der Aufbruch! hat zum Thema eine Anfrage an den zuständigen städtischen Auschuss gestellt, da wir gerne wissen wollen, ob die Stadt die Fristverlängerung bis 2023 für die Durchführung der Leitungsprüfung wie vom Land NRW beabsichtigt, übernehmen will. Demnächst gibt es hier dazu die Antwort der Verwaltung.
Tipp:
Legen Sie jetzt schon Geld beiseite, denn es kann teuer werden, je nachdem in welchem Zustand Ihre Anschlussleitung ist und wie lang sie ist. Die KfW hat dazu einen
Kredit "Wohnraum modernisieren" aufgelegt.
Fragen an Herbert Krämer, den Vorsitzenden des Verschönerungsvereins Siebengebirge (VVS)
Programm „chance.natur" auch eine Chance für Sankt Augustin?
Seerosenteich im Pleistal„chance.natur" ist ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums, das ab dem kommenden Jahr 21 Projekte bundesweit bis zum Jahr 2023 unterstützen wird. In den Rhein-Sieg-Kreis werden insgesamt 13 Mio € für den Biotopverbund „Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg" fließen, der nicht nur das engere Siebengebirge umfasst, sondern rund 10.000 Hektar mit ehemaligen Weinbergen, Wiesen, Tälern oder Steinbrüchen, die gepflegt werden müssen. Diese Aufgabe sollen neben den beteiligten sechs Kommunen auch die lokalen Naturschutzverbände übernehmen. Die Stadt Sankt Augustin gehört mit dem Pleisbachtal zum Naturpark Siebengebirge, deshalb gehen alle Planungen und Entscheidungen auch uns etwas an. Wir stellten deshalb dem Vorsitzenden des Verschönerungsvereins Siebengebirge (VVS) Herbert Krämer einige Fragen zu „chance.natur"
Wie beurteilen Sie aus Sicht des VVS das Projekt „Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg?
Wir betrachten das Projekt als große Chance für unsere
Bemühungen den Naturschutz im Siebengebirge weiter zu entwickeln. Nach der gescheiterten Nationalpark-Diskussion ist dies eine gute Möglichkeit, einen Teil des geplanten Gebietes erneut in den
Mittelpunkt einer Diskussion um Natur und Kultur zu stellen.
Finden sie es gerechtfertigt, dass der Bund dafür Geld ausgibt?
Ich finde es gerechtfertigt, dass der Bund Geld für Projekte ausgibt, die die natürlichen Voraussetzungen für
das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger auf Dauer sichern.
Welche Rolle kann in diesem Projekt der VVS spielen?
Diese Frage muss in der Planungsphase zwischen der Stadt Sankt Augustin und dem Rhein-Sieg-Kreis geklärt werden. Der VVS kann in dieses Projekt seine Erfahrungen seit 1869 im Bereich des
Naturschutzgebietes, der Kulturlandschaft, der Naturparkarbeit, der ehrenamtlichen Arbeit und Bildungsarbeit einbringen. Vor allem unser günstiger Standort auf der Margarethenhöhe bietet sich für die
weitere Bildungsarbeit hervorragend an.
Was verbinden sie mit dem Schlussjahr des Projektes, 2023?
Im Jahre 2023 feiert das Siebengebirge 100jähriges Bestehen des Naturschutzgebietes. Wir hoffen, dass dann alle
Verantwortlichen für den Naturschutz eine positive Bilanz ziehen können, ein Ergebnis, das der Natur eine große Chance gegeben hat und die Bürgerinnen und Bürger weiterhin zufrieden in dieser
herrlichen Landschaft wohnen und arbeiten können
Agenda 21
Der Aufbruch! versteht den Umweltschutz und eine konsequente lokale Agenda-Politik als wesentliche Querschnittsaufgabe. Deswegen nimmt sich der Aufbruch! der Belange des Umweltschutzes und der Agenda 21 besonders an. Wir lehnen die Opferung ökologischer und sozialer Vernunft zugunsten angeblich „höherer" oder „übergeordneter" Notwendigkeiten ab. Die lokale Agenda 21 soll bewusst auf alle Bereiche der künftigen Lebensweise mit dem Ziel der nachhaltigen Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen sowie der Verbesserung der Lebensqualität ausgedehnt werden. Dazu muss der abge-brochene Prozess der Lokalen Agenda 21 wiederbelebt werden.
Ziel des Aufbruch! ist es, in den Bereichen Arbeit, Umwelt, Soziales und Kooperation in der einen Welt ein verzahntes Maßnahmenprogramm zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Sankt Augustin als Teil der globalisierten Welt zu verwirklichen.
Der Aufbruch! fordert den Ausbau des lokalen Agenda-Prozesses hin zu einer aktiven Einbeziehung aller BürgerInnen sowie aller Vereine, Verbände, Kirchen und Interessengruppen.
Energie und Klimaschutz
Das Klima zu schützen ist nicht nur eine globale Aufgabe, sondern auch ein lokales Anliegen. Schonender Umgang mit Energie ist praktizierter Klimaschutz und in Zeiten explodierender Energiepreise außerdem ein aktiver Beitrag zur Sanierung der städtischen Finanzen. Dabei muss die Stadt vorbildhaft vor-angehen. Vordringliche Aufgaben sind die Reduzierung des Energie-Verbrauches in den städtischen Gebäuden und bei der Straßen-Beleuchtung sowie die auf sparsamen Energie-Verbrauch gerichtete Unterweisung des Personals. Daneben ist eine Solar-Nutzung möglichst vieler Dachflächen zur Erzeugung von Heizungswärme oder elektrischer Energie zu fördern. Die Stadt muss diese Ziele als vordringliche Aufgaben im Rahmen der sparsamen Haus-haltsführung und im Sinne ihres lokalen Beitrages zum globalen Klimaschutz akzeptieren und zur obersten Priorität erheben.






