Der Flugplatz in Hangelar
Flugplatz Hangelar: Warum keine Veränderungssperre
2.2.2012/Das fragt die Fraktion Aufbruch! und ist mit der Antwort unzufrieden. Mit einer Veränderungssperre würde die Stadt das einzige Instrument benutzen, mit dem die Neu-Ansiedlung von solchen Betrieben verhindert werden könnte, die mehr Fluglärm nach Hangelar bringen. Solange es für das Flugplatz-Areal keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, muss die Verwaltung in korrekter Anwendung des Baugesetzbuches jedem Betrieb eine Ansiedlungsgenehmigung geben, der die Rahmenbedingungen für den angestrebten Standort einhält. Die Genehmigung ist dabei allein von der Verwaltung nach Maßgabe der §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches der BRD zu erteilen, ohne dass der Stadtrat daran beteiligt ist.
Akut gibt es jetzt den Ansiedlungswunsch eines Herstellers von Leichtflugzeugen (Firma Remos), der den Vertrieb und den Service für seine Fluggeräte nach Hangelar verlegen möchte. Vertrieb und Service von Leichtflugzeugen beinhaltet mit Sicherheit auch Motorläufe im Stand und Probeflüge. Leichtflugzeuge sind zwar relativ leise, aber auch sie machen Lärm. Der Aufbruch! ist der Meinung, dass eine solche mögliche Quelle von neuem Fluglärm nicht nach Hangelar geholt werden soll. Deshalb hat die Fraktion Aufbruch! die Verwaltung gefragt, ob denn nicht das Mittel der Veränderungssperre angewandt werden könne, bis ein Bebauungsplan für das Gebiet fertig gestellt ist und rechtskräftig Regelungen trifft. Dazu erfährt die Fraktion von der Verwaltung Erstaunliches, nämlich dass "die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sowie hinreichend konkret formulierte Planungsziele" seien. Und in Bezug auf Lärmemissionen bedeute hinreichende Konkretisierung, "dass in diesem Fall bereits Lärmkontingente, die bestimmten Betrieben zugeordnet werden können festgesetzt bzw. vorliegen müssen. Insofern sind die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre in Bezug auf Lärmemissionen noch nicht gegeben." Müssen wir denn erst den Betrieb sich ansiedeln lassen und dann feststellen, dass er uns zusätzlichen Lärm bringt? Das ist doch widersinnig! Der Stadtrat hat doch den klaren Beschluss gefasst, dass das Ziel ist, zumindest keinen neuen Lärm am Flugplatz hinzunehmen. Dann ist doch das einzig Sinnvolle, dass wir schleunigst einen Bebauungsplan zur Satzungsreife bringen und damit festlegen, was wir am Flugplatz wollen und was wir auf keinen Fall wollen. Damit genügend Zeit für die Erarbeitung eines B-Planes da ist, muss eben eine Veränderungssperre her. Denn sonst könnten während der Erarbeitungszeit des B-Planes Entwicklungen eintreten, die wir mit dem B-Plan gerade ausschließen wollen. Und was ist denn überhaupt mit „Lärmkontingente, die bestimmten Betrieben zugeordnet werden können“ gemeint? Ist das alles nicht vielleicht eine Schutzbehauptung? Für das Gebiet am südwestlichen Ende des Flugplatz-Geländes gab es vor Jahr und Tag schon einmal der Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan (B-Plan Nr. 215/1), der aber nie weiter bearbeitet worden ist. Und ausweislich des Protokolls des Rahmenplanungsbeirates für den Flugplatz Hangelar sei unwidersprochen die Veränderungssperre als geeignetes Mittel bezeichnet worden, um weitere lärm emittierende Betriebe zu verhindern. Wir wollen hinter dem Agieren der Verwaltung nicht Methode vermuten, aber merkwürdig ist das Verhalten dennoch.
Fluglärm: Verbesserungen beim VLP Hangelar
28. Juli 2011
Das Verkehrsministerium des Landes NRW hat bekannt gegeben, dass „signifikante Verbesserungen der Lärmsituation am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar im Rahmen der luftrechtlichen Möglichkeiten und unter Beachtung der erforderlichen Flugsicherheit auf den Weg gebracht" worden sind, die auch der Lärmschutzbeirat gebilligt hat. Angeführt werden drei Änderungen der Vorschriften bzw. Rahmenbedingungen für den Flugverkehr. 1.) Zur Verringerung der Lärmbelastung für den Bonner Stadtteil Geislar wurde die Platzrunde neu festgelegt. Sie ist jetzt ein Stück weiter von Geislar gelegen. 2) Als Abweichung von der zu fliegenden Ideallinie, wie sie von der Platzrunde definiert ist, ist nur noch beidseits der Ideallinie ein Korridor von je 150 m statt bisher je 300 m zulässig. 3) Die Einhaltung der Platzrunde soll stärker „unter Zuhilfenahme externen Personals der kommunalen Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft" kontrolliert werden. Damit seien, so das Ministerium, die Grundlagen „für den luftrechtlichen Vollzug und zur Anwendung ordnungsrechtlicher Mittel" geschaffen worden. Weitere Änderungen an der Platzrunde oder eine Verengung des Korridors von 150 m auf 75 m seien „im Hinblick auf eine sichere Flugdurchführung" nicht geplant.
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Viel Lärm um Hangelar
Bürgeraktion wehrt sich
Die Bürgeraktion in Sankt Augustin hat sich in einem zweiten Brief an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn, gewandt und ihr Anliegen, endlich handfeste Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen, energisch vorgetragen. Der Aufbruch! fordert ebenfalls Maßnahmen zur hieb- und stichfesten Registrierung von Verstößen. Ob dazu das in Aussicht genommende Laserfern-glas wirklich zielführend sein wird, wird sich erweisen müssen. Hier die zwei Schreiben an den Landrat:
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Transparenz und Offenheit heißt die Devise bei der Fluglärmbekämpfung
Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass ein Gremium wie der Lärmschutzbeirat am Verkehrslandeplatz Bonn / Hangelar, der die für die Flugaufsicht verantwortliche Behörde beim Regierungspräsidenten Düsseldorf in allen Fragen der Flugsicherheit und des durch den Flugbetrieb entstehenden Lärms berät, hinter verschlossenen Türen tagt, seine Protokolle der Öffentlichkeit entzieht und somit seine Beratungen als vertrauliches Tun deklariert.
Carmen Schmidt: „ Und wenn dann noch der Flugplatz-Betriebsleiter um Verständnis dafür bittet, dass der Lärmschutzbeirat keine Bühne für örtliche kommunale Politik sein soll, wird jedem vernünftig
denkenden Bürger klar, wie verräterisch die Sprache doch sein kann. Für wen soll er dann eine Bühne sein, wenn nicht für die Bürgerinnen und Bürger, die vor Lärm möglichst geschützt werden sollen.
Und die Vertreter der Bürgerschaft sind eben die gewählten KommunalpolitikerInnen, die sich für die Lärmschutzinteressen der Bürgerschaft starkmachen. Hier liegt doch ein merkwürdiges
Demokratieverständnis vor, wenn diejenigen die es angeht, keine Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beratungstätigkeit des Gremiums bekommen sollen. Mit Klarheit, Offenheit, Transparenz und
Bürgerbeteiligung hat diese Haltung
nichts zu tun!"
Der Fraktionsvorsitzende des Aufbruch!, Wolfgang Köhler, ergänzt: „ Schon vor Jahren habe ich dafür geworben, diese Sitzungen des Lärmschutzbeirates, der ja keinerlei Entscheidungskompetenzen hat,
öffentlich zu machen, damit für jeden Bürger klar erkennbar ist, welche Position jedes der neun Mitglieder in Bezug auf Fluglärmreduzierung einnimmt. Im Übrigen gibt es keinen vernünftigen oder
nachvollziehbaren Grund, warum hier der Flugplatz auf Vertraulichkeit pocht, wenn er doch immer propagiert, dass Statistiken und Zahlen über Flugbewegungen öffentlich sind. Wir hätten gerne einmal
gewusst, welche Beratungsgegenstände so heikel sind, dass die Öffentlichkeit damit nicht zu behelligen ist.
Neues aus der Ratssitzung vom 13.4.2011 zum Flugplatz Hangelar
Gemeinsame Schritte gegen Fluglärm hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. April 2011 eingeleitet. Dabei ist der Stadtrat über die Beschlüsse des Umwelt-, Planungs- und Verkehrs-Ausschusses (UPV) vom 22. März hinausgegangen. Aus den vier Beschlusspunkten des UPV wurden insgesamt neun Beschlusspunkte im Rat. Diese enthalten zum Teil Präzisierungen, zum Teil Ausweitungen oder Erläuterungen der ursprünglichen UPV-Beschlüsse. Ganz neu sind in den Ratsbeschluss die Punkte aufgenommen worden, die sich mit Maßnahmen gegen die Ansiedlung neuer Lärm erzeugender Betriebe am Flugplatz befassen, sowie ein - von der Fraktion Aufbruch! völlig neu aufgebrachter - Gedanke, sich mit dem Rhein-Sieg-Kreis zusammen um Lärm mindernde Auflagen für Gewerbe-Betriebe am Flugplatz zu bemühen. Sechs der neun Beschlusspunkte wurden einstimmig beschlossen (1, 2, 3, 5, 6, 8); drei Punkten wurde von der SPD die Zustimmung verweigert.
Hier finden Sie den gemeinsamen Antrag von Aufbruch!, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum Flugplatz Hangelar als PDF-Datei. Zum öffnen auf das Dokument klicken.
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Beine gemacht: Christdemokraten bewegen sich beim Fluglärm!
Schön! Nach langem zähem Hinhalten haben sich die Christdemokraten doch bewegt. Jetzt wollen sie etwas gegen den Fluglärm in Hangelar tun - sagen sie. Und schnell wie nie sind sie auf einmal, denn wir haben ihnen Beine gemacht.
In der Veranstaltung zum Hangelarer Fluglärm-Problem am 18. März bot Aufbruch!-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Köhler den CDU-Vertretern an, mit dem Aufbruch! zusammen, für das Flugplatz-Areal einen Bebauungsplan zu erstellen. Die CDU-Vertreter beeilten sich zu versichern, ja, genau das wollten sie tun.
Nur in einem Bebauungsplan, so Köhler, könnten rechtsverbindliche Regelungen darüber getroffen werden, welche weiteren Gewerbebetriebe sich am Flugplatz noch ansiedeln können und welche nicht.
Bisher gibt es über das Areal nur die planerische Aussage "flugplatzaffines Gewerbe", das heißt Gewerbe, das mit dem Flugplatz und der Fliegerei verbunden ist, folglich also auch weiteren Fluglärm
mit sich bringen kann. Da diese Regelung nur im Flächennutzungsplan steht und darin keine bindenden Aussagen vorhanden sind, wie nämlich allein ein Bebauungsplan sie treffen kann, sind Bauvorhaben
dort nur von der Verwaltung zu genehmigen, ohne dass der Stadtrat dazu etwas zu entscheiden hätte. Der Stadtrat kann nur mit einem Bebauungsplan Festlegungen treffen und das unter Beteiligung der
Öffentlichkeit. Bei Recherchen ist der Aufbruch! darauf gestoßen, dass schon im Jahr 1980 ein Bebauungsplan (Nr. 215/1) für den Flugplatz bis zum sogenannten Auslegungsstadium entwickelt worden war.
Das heißt: Der Rat der Stadt hat damals die Aufstellung eines Bebauungsplanes 215/1 beschlossen, die Verwaltung hat eine Zeit lang daran gearbeitet, und dann wurde er 1980 in
die Schublade gelegt. Jetzt gilt es also, diesen Bebauungsplan, den heutigen Fakten und den heutigen Ideen angepasst, weiter zu bearbeiten und als rechtskräftige Satzung zu beschließen. Alles
natürlich unter Beteiligung der Hangelarer Öffentlichkeit!
Ratsantrag zum Thema Flughafen
Die Fraktion Aufbruch! hat in einem Antrag die Verwaltung aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Lärmminderung am Flugplatz Hangelar zu prüfen. So sollen die Errichtung einer Lärmschutzwand geprüft werden und die Verpflichtung, Lafetten zum Transport von Helikoptern zur Tank-Anlage zu nutzen. Um die Zahl von Hubschrauberstarts und -landungen zu mindern, soll festgestellt werden, ob Rundflüge in den Zeiten der Betriebsbeschränkung eine Dauer von mindestens 60 Minuten haben müssen.
Mangelhafte Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz rächt sich
Bürgerbeteiligung ist Gebot der Stunde
Mit dem Beschluss des UPV zum Gyrokopter-Verbot war es wie immer: Zuerst wurde entschieden, dann erst wurde informiert. So läuft es seit Jahren und das nicht nur in Sachen Fluglärm. Das Beispiel Gyrokopter-Verbot weist also über sich selbst hinaus.
Seit Jahren ist keiner der Beteiligten gehindert, klare allgemeinverständliche Information zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die Öffentlichkeit zu tragen. Dass das immer wieder
nicht geschieht, beruht auf einem falschen Verständnis der repräsentativen Struktur unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens.
Unbestreitbar ist, ...
• dass Demokratie die Macht beim Volk ansiedelt;
• dass deshalb das Volk / die Öffentlichkeit ein Recht auf ein Höchstmaß an klarer - und das heißt von den Behörden allgemeinverständlich aufbereiteter - Information hat;
• dass es unter den zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen solche gibt, die schützenswerte Interessen berühren und deshalb nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sein
dürfen;
• dass allein die gewählten Repräsentanten die anstehenden Entscheidungen zu treffen haben - außer beim Bürgerentscheid.
Also:
- Warum hat die Stadtverwaltung der Öffentlichkeit nicht schon zu Beginn der Lärm-Diskussion - vor Jahren - klar gesagt, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt auf
Grund der Rechtslage überhaupt hat?
- Warum hat sich die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf nicht lange schon bequemt, zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen freiwillig einen nennenswerten Beitrag zu leisten? Wer, wenn
nicht sie als Hüterin der staatlichen Gewalt und als Expertin in Sachen Luftverkehr wäre berufen dazu?
- Warum haben die Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft (Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Sankt Augustin, Fliegergemeinschaft) nicht schon längst entschieden, dass der Aufsichtsrat eine bessere
Information der Öffentlichkeit pflegt und dass der Lärmschutz-Beirat öffentlich tagt?
- Warum also diese Haltung des <Wir sind die von euch gewählten Vertreter, und wir wissen schon, was gut für euch ist>?
- Warum muss erst immer „Stuttgart 21" passieren, damit die Menschen das bekommen, was ihnen in einer Demokratie zusteht?
- Warum muss eine kleine politische Gruppierung wie der Aufbruch! sich mühselig die Information erarbeiten und publizieren
(http://freie-waehlerinneninitative-aufbruch-sankt-augustin.de/themen/flugplatz-hangelar), die die Behörden eigentlich fertig in der Tasche haben müssen, aber nicht rausrücken?
Wie sollen sich die Menschen da nicht vergackeiert fühlen?
Also: Bürgerbeteiligung / Bürgermitwirkung, bitte! Aber dalli, dalli!
Allerdings muss die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mehr sein als ein Feigenblatt. Die Einladung
des Bürgermeisters zum Beispiel zur sogenannten Mitwirkung der Bürger bei der Aufstellung des Haushaltes der Stadt ist leider genau das, ein Feigenblatt.
Nicht einmal alle Mitarbeiter der Verwaltung und nicht einmal alle Ratsmitglieder verstehen die komplexe Struktur des städtischen Haushaltsplanes. Wie sollen es dann die Bürger können?
Wenn man den Menschen die pure, also nicht ins Allgemeinverständliche übersetzte, Information quasi vor die Füße wirft, fühlen sie sich nicht ernst genommen, sie fühlen sich brüskiert und respektlos
behandelt. Wen soll es da wundern, wenn sie nicht für eine Mitberatung des Haushaltes gewonnen werden können, wenn sie ihre Mitarbeit verweigern!
Wir brauchen eine grundlegende Veränderung der politischen Kultur: Es geht nicht darum, den Menschen widerwillig das zu geben, worauf sie doch ein Recht haben. Nein sie müssen nicht nur ausdrücklich
eingeladen werden, sich zu beteiligen; sie müssen sich durch die Umstände der Einladung und die Art der Information auch tatsächlich zum Mittun eingeladen fühlen. Nur dann kommen wir zu einer echten
Bürgermitwirkung und nur dann kommen wir zu tragfähigen Entscheidungen.
Aufbruch! Fraktionsvorsitzender Wolfgang Köhler ist "vollkommen überzeugt dass nicht nur eine hohe Bereitschaft zur Mitarbeit in der Bürgerschaft gibt, sondern in den Köpfen der Menschen einen Schatz
von Ideen, den es zu heben gilt. Man muss es nur wollen."
Beschluss zum Gyrokopter-Verbot geht ins Leere
Eins hat der Beschluss, Gyrokopter-Flug am Hangelarer Flugplatz zu verbieten, bewirkt, nämlich dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich einmal Klartext geschrieben worden ist. Unter dem Datum vom 26. Januar 2011 teilt die dafür zuständige Bezirksregierung Düsseldorf folgendes mit:
"Als Genehmigungsbehörde bin ich jedoch gehalten, meine Entscheidungen im Wesentlichen auf objektive Belastungswerte abzustellen, da nur diese Werte letztendlich eine gerichtsfeste Abwägungsgrundlage darstellen."
Vor diesem Resümee erklärt der zuständige Sachbearbeiter von der Bezirksregierung:
"Ich kann den Betrieb von UL-Flugzeugen nicht ohne Weiteres untersagen, da ich nach durchgeführter Abwägung eine entsprechende Genehmigung für diesen Betrieb im Jahr 1999 (UL-Genehmigung) erteilt
habe. Grundsätzlich ist jedoch ein Widerruf, ein Teilwiderruf oder die Anordnung des Ruhens der erteilten Genehmigung möglich. Hierzu müssen jedoch ausreichende Gründe gegeben sein. Die in der
"UL-Genehmigung" aus 1999 formulierte Auflage Nr. 5 gestattet der örtlichen Luftaufsicht lediglich, den Betrieb mit UL-Flugzeugen tem-porär zu unter binden, wenn betriebliche Gründe (z. B.: hohes
Ver-kehrsaufkommen mit prioritär abzuwickelndem Flugverkehr) gegeben sind.
Als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde habe ich mich an bestehende Gesetze zu halten. Diese Gesetze gestatten grundsätzlich den Betrieb von Gyrocoptern im deutschen Luftraum. Des Weiteren lässt meine
Genehmigung aus 1999 den Betrieb von UL-Flugzeugen und somit auch von Gyrocoptern am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar zu."
Also bleibt es dabei, dass auch die Gyrokopter weiterhin fliegen dürfen und nur genau denselben Beschränkungen unterliegen, wie sie für die anderen Fluggeräte gelten - außer den Hubschraubern der Bundespolizei, denn die erfüllt hoheitliche Aufgaben.
Hangelarer Fluglärm
Der Flugplatz Hangelar ist weit über die Grenzen unseres Einzugsgebietes bekannt und ist inzwischen im Verkehrssystem des Landes NRW eine feste Größe. Viele Sankt Augustiner und besonders Hangelarer sind stolz auf ihn und seine lange Geschichte - viele leiden unter ihm, weil sein Lärm belästigend oder belastend ist. Manche, darunter auch Lärmforscher, schreiben dem Fluglärm sogar eine krankmachende Wirkung zu. Weder gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Ratsbeschlüsse noch die Arbeit des Lärmschutz-Beirates, der Einsatz Einzelner oder von Bürger-Initiativen haben es über die Jahre vermocht, das Lärm-Problem in den Griff zu bekommen. Im Gegenteil: Durch die Hubschrauber der Bundespolizei und gewerbliche Hubschrauber-Flüge ist das Lärmproblem eher verstärkt worden. Das ist z. T. einer schleichenden Entwicklung geschuldet, die aus dem Sportflugplatz der Nachkriegszeit einen " Schwerpunkt-Verkehrslandeplatz für den Geschäftsreiseluftverkehr " gemacht hat, z. T. auch von der Politik bewusst in Kauf genommen bzw. ausdrücklich gewollt worden.
Bevor die Bestimmungsfaktoren für die heutige Situation dargestellt werden, wollen wir der Betrachtung des heutigen Fluglärm-Problems zunächst einen kleinen historischen Abriss voranstellen.
Historischer Überblick
- Ursprüngliche Nutzung als militärischer Exerzierplatz
- 1909: erste experimentelle Flugversuche
- 1912: Bau einer Flugzeug-Halle
- Zunehmende Nutzung als (Sport-) Flugplatz bis zum I. Weltkrieg
- Im I. Weltkrieg militärische Nutzung als Feldflugplatz
- Seit Mitte der 20er Jahre wieder zivile Nutzung als Sport. Und Passagier-Flugplatz
- Im II. Weltkrieg militärische Nutzung (Jagdflieger-Standort)
- 1951: Wieder-Zulassung als Segelflug-Platz
- 1952: Gründung der Flugplatz-Gesellschaft Hangelar mit dem Gesellschaftszweck <Förderung des Flugsports>
- 1955: Wieder-Zulassung des Motorfluges
- 1972: Herstellung der 800 m langen befestigten Start-/ Landbahn und der Rollwege
- 1972: Zulassung als Verkehrslandeplatz Klasse II nach ICAO-Vorschriften durch die Bezirksregierung Düsseldorf (zuständige Luftaufsichtsbehörde)
- Im "Gesamtverkehrsplan NRW" von 1990 wird der Flugplatz Hangelar als "Satellitenfugplatz zur Ergänzung bzw. Entlastung der Verkehrsflughäfen" bezeichnet.
- 1998: Landesentwicklungsplan (LEP) 'Schutz vor Fluglärm' klassifiziert den Flugplatz 'Bonn / Hangelar' als einen von NRW-weit acht "Schwerpunkt-Verkehrslandeplätzen für den Geschäftsreiseluftverkehr".
Fazit: Der Flugplatz hat seine nach dem II. Weltkrieg definierte ursprüngliche Zweckbestimmung (Sport) verlassen und sich Schritt für Schritt mit weiteren Zweckbestimmungen ausgestattet (Bundespolizei, Handwerk, Gewerbe, Schulung).
Heutige Situation
- Der Landesentwicklungsplan <LEP Schutz vor Fluglärm> von 1998 legt nur die Lärmschutzzonen B mit 67 dB (A) und C mit 62 dB (A) als für die städtische Planung bedeutsame Zonen fest; für die Areale unter der Platzrunden-Linie wird ein Lärmwert von "deutlich unter 62 dB (A)" angenommen. Lärmschutzzone A mit Lärm-Ereignissen größer als 67 dB (A) wird gleichgesetzt mit der Start-/ Landebahn.
- Wichtig: Der LEP entfaltet keine luftrechlichen Wirkungen, bewirkt also keine Einschränkung des Flugbetriebes, sondern hat nur planungsrechtliche Wirkungen, also eine Einschränkung der Bebaubarkeit von Flächen (v. a. mit Wohnungen).
- Festlegungen über den Flugbetrieb können daher nur durch Bundesgesetz, nämlich (§ 6 Luftverkehrsgesetz) oder als weitergehende Festlegungen durch die Länder gemäß § 16 Fluglärmgesetz und auf der Basis der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung vorgenommen werden.
- Der Flugplatz hat eine Betriebserlaubnis für den Sichtflug-Betrieb im Rahmen der gesetzlichen und Verordnungsregelungen (Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsordnung, Fluglärmgesetz, Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung). Damit verbunden ist eine Betriebspflicht, ebenfalls im Rahmen der genannten Regelungen.
- Der Flug-Betrieb findet im "unkontrollierten Luftraum" statt, d. h. die Piloten müssen auf der Basis der für den Luftverkehr geltenden allgemeinen Regeln und gemäß den speziellen Bedingungen, die für diesen Flugplatz gelten, ihr Flugzeug eigenverantwortlich starten / landen.
- Betriebszeiten gemäß § 1 Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (Verordnung des Bundes), gültig für Motor-Flugzeuge mit Tragflächen:
- montags bis freitags 07:00 h bis 13:00 h und von 15:00 h bis Sonnenuntergang
- samstags, sonntags, feiertags 09:00 h bis 13:00 h
- Diese zeitlichen Einschränkungen gelten nicht für Hubschrauber und Gyrokopter und nicht für solche Motor-Flugzeuge mit Tragflächen, die "erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen"*).
- § 2 der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung eröffnet für die Luftfahrtbehörden der Länder die Möglichkeit, weitere Einschränkungen (für "propellergetriebene Flächenflugzeuge") festzulegen.
- Wartungsbetriebe für Hubschrauber unterliegen nur den Betriebszeiten-Beschränkungen, die ihnen mit der Baugenehmigung seitens der Stadtverwaltung auferlegt worden sind (Firma ALT: Betriebszeit an Werktagen von 07:00 h bis 17:00 h). Eine zahlenmäßige Obergrenze der zu wartenden und zur Probe zu fliegenden Hubschrauber ist nur durch die Anzahl der Werkstattplätze (= fünf) festgesetzt.
Besondere Bedeutung der Platzrunde
Der Begriff der Platzrunde befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, d. h. die Platzrunde ist gesetzlich nicht definiert. Folgendes lässt sich über die Platzrunde herausfinden:
- § 21 a, Abs. 1 Luftverkehrsordnung sagt, dass an allen Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle die Regelungen des Flugplatzverkehrs durch die "für die Genehmigung des Flugplatzes zuständige Luftverkehrsbehörde getroffen" werden. Diese Regelungen müssen auf der Basis einer "gutachtlichen Stellungnahme des Flugsicherungsunternehmens getroffen" werden.
- Die Flugsicherung wird in Deutschland wahrgenommen durch die Deutsche Flugsicherung (DFS). Die DFS ist vom Bund durch Rechtsverordnung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherungbeliehen, d. h. sie hat den Charakter einer Behörde (Sonder-Polizeibehörde).
- Die DFS legt für Flugplätze wie Hangelar zur Regelung des geordneten Flugverkehrs eine Platzrundefest, die in den Handbüchern / Karten der Piloten kartografisch dargestellt ist.
- Durch Veröffentlichung in den <Nachrichten für Luftfahrer>, dem Organ der DFS, wird die Platzrunde quasi zur amtlichen Maßgabe, die einzuhalten ist.
- Diese Maßgabe steht nur unter der Einschränkung, dass im Zweifelsfalle der Sicherheit der Vorrang gegenüber anderen Aspekten, z. B. dem Lärmschutz zu geben ist. Somit hat der Pilot ggf. die Entscheidung zu treffen, dass er von der Platzrunde abweichen muss, wenn er nur damit eine Gefahr vermeiden kann.
Fazit
Den Möglichkeiten der Stadt und der Flugplatz-Gesellschaft zu regelnden Eingriffen in den Flugverkehr am Flugplatz Hangelar sind äußerst enge Grenzen gesetzt. Aber folgendes kann die Stadt tun:
•1. Die Flugplatz-Gesellschaft kann die Zahl der Flüge nur dadurch beeinflussen, dass sie die Anzahl der in Hangelar beheimateten Flugzeuge begrenzt bzw. schrittweise reduziert.
•2. Die Stadt kann die Zahl der Flüge beeinflussen, indem sie ihre Vertreter in den Flugplatz-Gremien bindet, diese Maßnahmen bei der Flugplatz-Gesellschaft einzufordern.
•3. Die Stadt kann auf die Zahl der Flüge auch dadurch Einfluss nehmen, dass sie Festsetzungen des Flächennutzungsplanes so verändert, dass sich keine weiteren Betriebe ansiedeln können, die zusätzliche Flüge erzeugen.
•4. Die Stadt kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf erwirken, dass per "Allgemeinverfügung" die Platzrunde für verbindlich erklärt wird. Damit wäre jeder Zweifel an der Verpflichtung zur Einhaltung der Platzrunde beseitigt.
•5. Die Stadt kann durch bessere Positionierung der "roten Reiter" bewirken, dass die Platzrunde exakter eingehalten werden kann.
•6. Die Flugplatz-Gesellschaft kann durch eine Spreizung der Start-/ Lande-Gebühren (orientiert an den tatsächlichen Lärm-Emissionen der Flugzeuge) Druck auf die Flugzeug-Eigner erzeugen, damit sie zusätzliche Maßnahmen zur Lärm-Reduzierung an ihren Flugzeugen vornehmen lassen.
•7. Die Stadt kann eine Initiative starten, mit der der Bundesgesetzgeben über die Landesregierung NRW angeregt wird, die Gültigkeit der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung auch auf Helikopter und Gyrokopter auszudehnen.
•8. Die zulässige Obergrenze der Startmasse eines Flugzeuges beträgt derzeit 5,7 Tonnen. Allerdings können per Einzelgenehmigung höhere Startmassen für einzelne Starts und Landungen zugelassen werden. Die Flugplatz-Gesellschaft kann zur Vermeidung stärkeren Lärms eine "Status-Quo" Regelung festschreiben, nach der Starts und Landungen mit schwereren Flugzeugen als bisher zugelassen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
*) Ein Flugzeug entspricht den erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn es vom Luftfahrtbundesamt ein Lärmzeugnis erhalten hat. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass an dem Flugzeug die lärmmindernden technischen Maßnahmen vorgenommen worden sind, die für den betreffenden Flugzeugtyp möglich und durch das Luftfahrtbundesamt zugelassen sind. Im Ergebnis muss dadurch ein Flugzeug nicht unbedingt leiser sein als ein Flugzeug eines anderen Typs, an dem keine technischen Veränderungen vorgenommen worden sind.










