Energie
Die Tücke der Verträge

Immer mehr Kunden werden von ihren Energie-Lieferanten mit dem Angebot konfrontiert, ihren Liefervertrag von „Normal-Kunde“ auf „Sondervertrags-Kunde“ umstellen zu lassen. Für den Sondertarif wird damit geworben, dass er passgenau für den Kunden ist und dadurch zu Ersparnissen führt.
Das ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Denn die Vertragsgestaltung mit den privaten Haushalten hat nicht nur Auswirkungen auf die Kunden selbst. Auch auf die kommunalen Haushalte hat der Vertragsstatus der Kunden gravierende Auswirkungen, denn von diesem Status ist laut Gesetz die an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe *) abhängig. Hier das Beispiel Gas:
- Bei Sondervertragskunden zahlen Gasversorger pro kWh maximal 0,03 Cent an die Kommune als Konzessionsgeber (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 Konzessionsabgabenverordnung).
- Bei normalen Tarifkunden müssen die Gasversorger zwischen 0,22 und 0,61 Cent pro kWh an die Kommune als Konzessionsgeber zahlen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 KAV).
Das bedeutet: Was die Gasversorger den Kunden als "Bonbon" anbieten, indem sie sie also zu Sondervertragskunden machen, die niedrigere Tarife gewährt bekommen, das holen sie sich von den Kommunen durch eingesparte Konzessionsabgabe zurück. Da den Kommunen das Geld aus der Konzessionsabgabe im Haushalt fehlt, muss dafür ein Ausgleich durch Einnahmen an anderer Stelle geschaffen werden - z. B. bei den kommunalen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer).Davon sind dann alle Haushalte betroffen - auch die, die einen teureren Tarif zahlen, die sogar doppelt.
*) Konzessionsabgabe: Zahlungen der Energieversorger an die Städte und Gemeinden dafür, dass sie ihre Versorgungsleitungen durch städtischen Grund und Boden legen dürfen
Energie aus Abwasser?

Riesige Mengen an Energie gehen uns Tag für Tag verloren, weil uns die Energiequelle zu dreckig ist. Duschen, Baden, Waschen, Spülen - all diese Vorgänge lassen warmes Wasser in die Kanalisation fließen. Damit schicken wir die Energie, die wir uns gerade von der Sonne, von Öl oder Gas, Kohle oder Holz geholt haben, in die Kanalisation, in die Kläranlage und schließlich in die Flüsse und in die Atmosphäre. Unser im Haus und in Betrieben erhitztes Wasser wird nur um einige Grad abgekühlt, bevor wir es als Abwasser achtlos weggeben. Darüber hat sich eine schweizerische Firma Gedanken gemacht und im Ergebnis ein System zur Rückgewinnung der Energie aus dem warmen Abwasser entwickelt. Könnte das System auch in Sankt Augustin zum Einsatz gebracht werden? Was würde es kosten? Was würde es einbringen?
Alles Fragen, die der Aufbruch! von der Stadtverwaltung beantwortet haben wollte und inzwischen beantwortet bekommen hat. Fazit der Antwort: Geht bzw. lohnt nicht in Sankt Augustin.
Kommentar von Wolfgang Köhler: Vielleicht tue ich der Stadtverwaltung in diesem Falle ja Unrecht, aber es ist auffällig, wie oft innovative Ansätze zu Problemen unterschiedlichster Art in Sankt Augustin unter „geht nicht“ oder „lohnt nicht“ abgebucht werden. Als ich vor ca. 25 Jahren eine Untersuchung zur Verringerung des Energieverbrauches des Rathauses anregte und beantragte, dass mit der Beleuchtung begonnen werden sollte, hieß es, die Untersuchung sei zu teuer und „lohnt nicht“. Als ich eine fachgerecht durchgeführte Untersuchung der Beleuchtung mit Optimierungsvorschlägen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegte (beides ohne Kosten für die Stadt), hieß es, die Untersuchung sei nicht unabhängig und müsse gutachtlich überprüft werden, dazu sei jedoch kein Geld da. In diesem Jahrtausend ist nun endlich die Rathausbeleuchtung optimiert worden. Auch ein Gutachten für weitere Energieeinsparungen im Rathaus und den anderen städtischen Gebäuden liegt inzwischen vor. Es geht um ein Einsparpotenzial von 275.000 Euro pro Jahr. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen soll nach und nach erfolgen – so wie wir Geld haben.
Ausgeglüht
Energiesparlampe/Bild:OsramWohin mit den kaputten Energiesparlampen, wenn sie ihr meist trübes Licht nicht mehr abgeben? Jeder der kein Ökoschwein sein möchte, darf die Lampen nicht in den Hausmüll entsorgen, da sie Quecksilber - bekanntermaßen ein hochgiftiges Schwermetall - enthalten. Der richtige Weg, die EU-verordneten „Giftlampen" nach Gebrauch wieder los zu werden ist, sie zu Sammelstellen zu bringen. Ob es in Sankt Augustin welche gibt und ob Geschäfte sie wieder zurück nehmen, versuchte der Aufbruch! mit einer Anfrage an die Verwaltung zu ermitteln. Die Antwort finden Sie hier.
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Zwei neue Biogas-Anlagen in Sankt Augustin

Zwei Vertreter der Fraktion Aufbruch!, Joachim Leidorf und Wolfgang Köhler waren bei der Besichtigung von Biogas-Anlagen im Frankfurter Raum dabei. Beide Anlagen-Typen sollen in Sankt Augustin auf dem Gelände des Entsorgungs- und Verwertungsparks entstehen.
Anlage zur Verarbeitung von Küchenabfällen
Diese Anlage arbeitet quasi dem bestehenden Kompostwerk in die Hand. Die oft matschigen und riechenden Abfälle aus der braunen
Tonne werden in Fermentationsbehältern luftdicht eingeschlossen und zu Biogas, Kompost und Abwärme verwandelt. Das gewonnene Kompostmaterial hilft im bestehenden Kompostwerk bei der Kompostierung von
Gartenabfällen.
Anlage für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Anlage)
Hier wird aus Grasschnitt und speziell zur Energiegewinnung angebauter Mais zu Biogas verarbeitet. Das in den beiden Biogas-Anlagen gewonnene Gas wird in eine
Aufbereitungsanlage geleitet. Dort wird es in einem Veredlungsprozess auf Erdgas-Qualität gebracht. Dann kann dieses Gas in das allgemeine Gasnetz eingespeist werden. Übrig bleibt auch
hier Kompost.
Was geschieht mit dem vielen Kompost?
Der Kompost landet nicht nur in Gärten. Inzwischen ist er auch ein begehrter
Dünger für landwirtschaftliche Betriebe, denn meist ist er bei gleicher Düngewirkung billiger als Mineraldünger und wirkt zudem nachhaltiger.
Uns was geschieht mit dem Biogas?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Es wird aufgearbeitet bis es Erdgas-Qualität erreicht, ins Gasnetz eingespeist und zum Heizen und Kochen
verwendet wird.
Es kann aber auch an Ort und Stelle in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zu elektrischem Strom verwandelt und ins Netz eingespeist werden. Die Abwärme kann als Nahwärme für die Beheizung von Gebäuden
abgegeben werden, wenn Bedarf in der Nähe ist.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Es gibt bei den beiden Anlagen-Typen kein Geruchsproblem, weil beide mit geschlossenen Systemen arbeiten. Für die Beschickung der Nawaro-Anlage
werden pro Tag drei Lkw- bzw. Traktor-Fuhren mit pflanzlichem Material benötigt - eine Zahl, die man vernachlässigen kann.
Was bringt das der Stadt Sankt Augustin?
Zusätzliche Arbeitsplätze und Gewerbesteuer.
Bürgersolaranlagen: Ein Weg für Sankt Augustin in Richtung lokaler Klimaschutz und Bürgerbeteiligung

Man kann etwas für die Umwelt tun, in regenerative Energien investieren und gleichzeitig sich als Bürger kommunalpolitisch engagieren! Und man setzt ein Zeichen, das für ein wesentliches Ziel unserer Stadt Sankt Augustin steht, sich in Zukunft eigenständig durch erneuerbare Energien mit Strom versorgen zu können: Durch Beteiligung an Bürgersolaranlagen. Sie sind schon in vielen Städten, nicht nur in NRW, der große Renner.
Dort wurden Photovoltaik-Anlagen auf großen Dächern öffentlicher Gebäude angebracht, also auf Schulgebäuden, Sporthallen, Feuerwehr- oder Rathäusern mit einer Fläche von jeweils zwischen 200 bis 300 Quadratmetern. Sankt Augustin hat mittlerweile im Zuge des „Fahrplans für Klimaschutz“ ein Solardach-Kataster für ungefähr 50 städtische Gebäude erstellt. Nun steht die Verwaltung in Verhandlungen mit Investoren aus der Region, die geeignete städtische „Dächer“ anpachten und mit Solaranlagen versehen sollen, um diese dann den Bürgern als Genossenschafts- oder festverzinsliche Fondsanteile anzubieten.
Ein erster Vertrag mit einem Investor für eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Grundschule Mülldorf wurde bereits am 29. September 2009 geschlossen, und die Anlage erweist sich als sehr effizient. Auch dieser Investor soll in den Plan „Bürgersolaranlagen“ eingebunden werden.
Selbst vor dem Hintergrund, dass die staatlichen Zuschüsse gekürzt worden sind, lohnt sich die Bürgeranlage allemal, da nach der Änderung des Energie-Einspeise-Gesetzes die Eigenproduktion mit Strom nicht mehr insgesamt ins Netz gestellt werden muss und dann von den Netzbetreibern vergütet wird, sondern nur der Überschuss an Strom ins Netz geleitet wird.
Dazu wurde mit dem EEG 2009 erstmals eine Vergütung für selbst verbrauchten Strom aus Gebäudeanlagen bis 30 kWp eingeführt (Selbstverbrauchsvergütung, § 33 EEG).
Der Selbstnutzer erhält nunmehr 25,01 Cent/kWh (für 2010 installierte Anlagen: 22,76 Cent/kWh), das heißt, seine alternativ zu beziehende Einspeisevergütung wird zwar um 18 Cent/kWh (2010: 16,38 Cent/kWh) gekürzt. Im Ergebnis wird jedoch dem Selbstverbraucher von der gesetzlichen Vergütung ein geringerer Betrag abgezogen als bei einem Strombezug von einem Energieversorgungsunternehmen zu zahlen wäre. Dadurch wollte der Gesetzgeber einen Anreiz für die Eigennutzung schaffen.
Die Rechnung geht zu Gunsten des investierenden Bürgers auf, wie auch für unser Klima und unsere Umwelt.
Machen Sie deshalb mit beim lokalen Klimaschutz , es wird Ihr und unser aller Nutzen sein






