Bildung

Schulzentrum Niederpleis

Unzureichende Beteiligung der betroffenen Schulen

Wir wissen, dass die Schulleitung und die Elternvertretung der Realschule Niederpleis die Pläne der Verwaltung, die GGS Freie Buschstraße in das Schulzentrum Niederpleis zu verlagern, mit großer Sorge verfolgen. Denn nicht nur soll die Grundschule Freie Buschstraße in die jetzigen Räume der Realschule verlegt werden, sondern im Zuge dessen wird darüber hinaus ja auch die Option einer Sekundarschule erörtert werden! Was natürlich die Auflösung der Real- und Hauptschule in Niederpleis zur Folge hätte.

 

Allenthalben wird das Wort „Beteiligung“ im Munde geführt, aber wenn es tatsächlich um grundlegende schulische Bau-und Sanierungsmaßnahmen geht, werden die betroffenen Schulleitungen nur unzureichend informiert, geschweige denn umfassend beteiligt. Es kann doch nicht wahr sein, dass Eltern und Schüler aus der Presse von den Plänen der Verwaltung erfahren, dass möglicherweise ihre Schulen aufgelöst werden sollen und einer anderen Schulform weichen müssen!

 

Warum macht man dieselben Fehler immer wieder? Wir erinnern uns nur zu gut an die Auseinandersetzung zwischen der Stadt und dem Schulzentrum Menden bezüglich der Auflösung der Haupt- und Realschule zugunsten einer Gesamtschule. Die Möglichkeit zu Offenheit und Transparenz liegt doch auf der Hand: Alle beteiligten Schulleitungen und deren Elternpflegschaft, Vertreter der Fraktionen und die Stadtverwaltung gehören an einen Tisch. Und dann muss Tacheles geredet werden. Warum fehlt der Stadtverwaltung nur der Mut dazu? Oder fehlt das Verständnis?

 

Alle Beteiligten, alle Eltern und Lehrer der betroffenen Schulen, die Ratsfraktionen und die Verwaltung wären sich wohl einig, wenn die Stadt einen Dukatenesel hätte. Dann würde die GGS Freie Buschstraße vollständig saniert (ca. 5 Mio.) werden, das RSG bekäme die wirtschaftlichste Lösung, nämlich einen Neubau (40 Mio), und die Gesamtschule würde nach den neusten pädagogischen und baulichen Standards ausgebaut (15 Mio). Leider hat Sankt Augustin kein solches Wesen, das im Nu den Nothaushalt ad acta legen könnte. Deshalb gilt: Wir brauchen einen tragbaren Kompromiss zwischen allen Beteiligten, der gewährleistet, dass alle Schulen in den Stand versetzt werden, einen ordnungsgemäßen Unterricht anbieten zu können, so wie es das Schulgesetzt verlangt.

 

Präventive Jugendhilfe nicht als freiwillige Leistung

Steigende Fallzahlen im Bezirks-Sozialdienst

27.1.2012/Immer mehr Kinder und Jugendliche benötigen eine Betreuung außerhalb der Familie, weil die Familie ihnen weder Geborgenheit, angemessene Versorgung oder Erziehung gibt. Den physisch oder / und psychisch verwahrlosten jungen Menschen muss seitens der Stadt ein Ersatz für ihre nicht richtig funktionierende Familie gegeben werden. Das geschieht ambulant (Verbleib in der Familie) oder in Heimen (Inobhutnahme durch die öffentliche Hand). Das Ergebnis dieser wachsenden Zahl der Fälle schlägt sich im Haushalt der Stadt nieder. 6.713.200 € waren 2011 im Haushalt der Stadt bereitgestellt, um die "Hilfen zur Erziehung" zu leisten. Das hat nicht gereicht, und so mussten weitere € 901.800 nachträglich aufgebracht werden. Wie kommt es zu der steigenden Zahl der Fälle? „Die steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung sind in einer Verbindung zu den sich verschlechternden sozioökonomischen Lebenslagen für viele Familien und den brüchiger werdenden Familienkonstellationen zu sehen." (Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfe-Statistik der TU Dortmund, 12/ 2011) Das heißt vereinfacht ausgedrückt: ursächlich sind Verarmung, Arbeitslosigkeit, kaputte Beziehungen, Scheidungen, Alleinerziehenden-Haushalte, Patchwork-Familien. Aber u. a. auch Teuerungen im Einzelfall und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes haben jetzt den Nachschuss von Euro 901.800 erforderlich gemacht. Im Resultat heißt das: Nach geltender Rechtslage und dem heutigen Stand von Erziehungs- und Sozialwissenschaft bekommen immer mehr junge Menschen nicht das, was sie zu einem gesunden Aufwachsen dringend bedürfen. Und deshalb muss der Staat bzw. die Stadt dieses Defizit wett machen. Kostenpunkt für den Haushalt der Stadt in 2011 sage und schreibe rund 7,5 Millionen Euro. Der Aufbruch! ist sich mit den anderen Fraktionen und der Verwaltung einig, dass auch hier gilt, dass Nachsorge teurer (und schlechter) ist als Vorsorge. Vorsorgemaßnahmen (präventive Maßnahmen) sind aber leider so gut wie immer „freiwillige Leistungen", also keine gesetzlich auferlegten Pflicht-Leistungen. Städten und Gemeinden wie Sankt Augustin ist jedoch per Gesetz verboten, „nicht-pflichtige" Leistungen zu übernehmen. Das ist natürlich absurd und gehört schnellstens geändert, denn noch mal in Klartext: Was billiger und besser ist, darf die Stadt bei der Jugendhilfe nicht, was teurer und schlechter ist, ist ihr erlaubt. Der Aufbruch! hat deshalb jetzt die Stadtverwaltung gebeten, dem Jugendhilfe-Ausschuss darzulegen, welche präventiven Maßnahmen denn machbar sind und mit welchen die Grenze zum Verbotenen überschritten würde. Im Bereich der personellen Ausstattung des Bezirkssozialdienstes ist seit dem 25. Januar 2012 immerhin das beschlossene Sache, was seitens des Aufbruch! schon Ende 2009 für das Haushaltsjahr 2010 gefordert worden war, nämlich die Einrichtung von vier zusätzlichen Stellen. Das ist leider nur der vorbereitende Schritt zur Lage-Verbesserung, denn die Stellen müssen ja noch mit Fachpersonal besetzt werden. Nicht so einfach! Denn schließlich steigen überall die Fallzahlen. Und wer will es den Sozialpädagogen auf dem Arbeitsmarkt verdenken, wenn sie sich ihre Stelle nach der Bezahlung aussuchen.

Bedarf an Transparenz und Beteiligung

Betroffene mit einbeziehen

Die erste Sitzung der Schulbau-Arbeitsgruppe hat verschiedenes gezeigt. Die beiden Fachverwaltungen (Gebäude und Schule) haben der Arbeitsgruppe weder einen klaren Fahrplan, der durch die Gruppe abzuarbeiten ist, vorgelegt noch klar strukturierte Alternativen zur Beratung und Entscheidung. Kein Wunder also, dass die Sitzung zu keinem greifbaren Ergebnis gekommen ist. Spätestens durch die Reaktionen seitens der Schulen ist auch deutlich geworden, dass sich wohl niemand Gedanken darüber gemacht hat, dass in den Schulgebäuden Menschen arbeiten und lernen, die man im Verfahren mitnehmen muss. Es geht schließlich um so "banale" Fragen wie „Wird das RSG-Gebäude saniert oder abgerissen und neu gebaut? Wenn saniert wird, wann wird saniert und in welchem Umfang? Wann wird die Grundschule Freie Buschstraße saniert oder ist sie gar nicht mehr zu sanieren? Muss die Schule ihren Standort verlassen und umziehen?" Die unmittelbar Betroffenen, also die Lehrer, die Schüler und ihre Eltern haben doch ein erstrangiges Recht darauf zu erfahren, was Sache ist. Ja mehr noch: Sie haben ein Recht, beteiligt und in die Beratungen, so weit und so eng es geht, eingebunden zu werden. Dass schlicht vergessen worden ist, die Betroffenen vom Termin der Arbeitsgruppe zu informieren bzw. dazu einzuladen, ist kaum zu glauben, macht aber deutlich wie wenig noch immer die Aspekte Beteiligung und Mitgestaltung einen festen Platz in den Köpfen der Verwaltung hat.

Arbeitskreissitzung „Baumaßnahmen an Schulen“ verlief im totalen Chaos!

Das Problem maroder Bausubstanz, dringenden Sanierungsbedarfs und mangelhaften Brandschutzes an Sankt Augustiner Schulen ist aus der örtlichen Presse bekannt, und nicht zuletzt der Bericht in der Lokalzeit Bonn vom 12. Januar 2012 über das Rhein-Sieg-Gymnasium hat das Thema in die Öffentlichkeit gebracht. Und so konnten die Teilnehmer der im Rat vertretenen Fraktionen erwarten, am 17. Januar dieses Jahres auf der Arbeitskreissitzung „Baumaßnahmen an Schulen“ eine Analyse der Situation mit ordentlichem Zahlenmaterial von der Verwaltung vorgestellt zu bekommen.

Weit gefehlt! Die Vertreter der Verwaltung waren nicht in der Lage, eine halbwegs ordentliche Planung zur Sanierung von Schulgebäuden dem Arbeitskreis vorzulegen. Stattdessen wurde zweieinhalb Stunden lang konzeptionslos über dies und das geredet, ohne dass eine strukturierte Vorgehensweise zur Sanierung vornehmlich der Grundschule Freie Busch-Straße und des Rhein-Sieg-Gymnasiums auch nur ansatzweise zu erkennen war. Das vorgelegte Zahlenmaterial zu Investitions- /Kreditrahmen bzw. Baukostenermittlung für die Grundschule Freie Buschstraße konnte auch auf mehrfaches Nachfragen von den „,"Experten" (diese hatten die Zahlen zusammengestellt!) in keiner Weise aufgeschlüsselt bzw. erläutert werden. Weder konnte valides Zahlenmaterial für die anstehenden Instandhaltungskosten der Grundschule vorgelegt werden, noch waren die dringendsten Sanierungsmaßnahmen für das RS-Gymnasiums-Gebäudes aufgelistet. Die Tatsache, dass sich nun die Bezirksregierung eingeschaltet hat, weil zu befürchten ist, dass die „Wissensstadt plus“ (wie Sankt Augustin sich nennt) in Sachen Sanierungsstau beim Rhein-Sieg-Gymnasium gegen Gesetzte verstoßen haben könnte, machte die Verwaltung vollends ratlos. Dem um Sachlichkeit bemühten Moderator, Herrn Dezernenten Gleß, konnte nicht verborgen bleiben, dass die Unzufriedenheit der Kommunalpolitiker im Arbeitskreis mit der Arbeitsweise der Verwaltungsangehörigen im Verlauf der Sitzung zunahm. Auch Herr Krämer-Mandeau vom Institut „Projektgruppe Bildung und Region“, der das Gutachten für die Grundschule Freie Buschstraße vorgestellt hatte, zeigte sich deutlich verärgert. Er musste sogar zum Teil unrichtige Zahlen zu seiner Studie bemängeln.

Schließlich machte man dem jämmerlichen Treiben ein Ende, und Moderator Gleß sagte den Mietgliedern des Arbeitskreises zu, dass zum nächsten Treffen den Kommunalpolitikern nun wirklich aussagekräftiges Zahlenmaterial rechtzeitig zugehen werde, das dann auch erläutert werden könne.

 

Zusatz:

 

Möglicher Verstoß der Stadt Sankt Augustin gegen § 79 Schulg. NRW, weil kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr unter den prekären Umständen im RSG gewährleistet sein könnte.

 

§ 79 Bereitstellung und Unterhaltungder Schulanlage und Schulgebäude

Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Braucht die Stadt ein Bildungsnetzwerk?

Die "3. Bildungskonferenz im Rhein-Sieg-Kreis" hat die Forderung nach „lokalen Bildungsnetzwerken" erhoben. Und was soll denn da überhaupt vernetzt werden? Heute betrachtet man die Bildung eines Kindes unter dem Aspekt der Bildungslaufbahn, die absolviert wird. Allgemein anerkannt ist, dass nicht alle Kinder über einen Kamm geschoren werden dürfen, sondern für jedes Kind eine optimal zugeschnittene individuelle Bildungskarriere gefunden werden muss. So sind z. B. die Übergänge von einer Bildungsstufe zur nächsten planvoll, dem jeweiligen Kind optimal angepasst zu gestalten. Das fängt schon mit dem Übergang von der KiTa zur Grundschule an, der - Stichwort „Sprachförderung“ - so zu gestalten ist, dass alle Kinder in der Grundschule erfolgreich lernen können. dasselbe gilt für die späteren Übergange Grundschule / Sekundarstufe I und Sekundarstufe I / Sekundarstufe II, für die Übergänge von Haupt- oder Realschule zum Gymnasium oder zur Fachoberschule oder von Gymnasium oder Gesamtschule zur Fachoberschule. Damit diese Übergänge nicht planlos, sondern gut geplant vonstatten gehen, müssen alle am Bildungsprozess und an der Planung der Bildungslaufbahn Beteiligten eingebunden sein und eng kooperieren. Das sind nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitungen, sondern auch die Eltern und nicht zuletzt die Kinder bzw. Jugendlichen. Diese Aufgaben erfüllt ein Bildungsnetzwerk. Die Frage ist also nicht, ob wir in Sankt Augustin ein solches Bildungsnetzwerk brauchen. Die Frage ist, ob wir ein solches haben. Das wollen wir genau wissen und haben deshalb den Bürgermeister befragt (s. Anhang). Seine Antwort steht noch aus.

BM.Bildungsnetzwerk.pdf
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Jahrelange Sanierungs-Verschleppung am Rhein-Sieg-Gymnasium

Eltern, Lehrer und Schüler in Beratungen mit einbeziehen

Der umsichtige Häuslebauer weiß, dass er sich für spätere Zeiten ein finanzielles Polster schaffen muss, um für künftige nötige Reparaturen gerüstet zu sein. Ist diese Binsenweisheit unserer Stadtverwaltung nicht bekannt?, Das RSG hat seit Jahren erheblichen Sanierungsbedarf angemeldet. Doch passiert ist nichts außer Flickschusterei, unabhängig davon, wer im Stadtrat die Mehrheit stellte.

 

Zur Erinnerung: Angesichts der Untätigkeit der Verwaltung plante der Abiturjahrgang 2009 im Zuge des Kommunalwahlkampfes eine Veranstaltung mit allen Parteien, um die seit Jahren währenden Missstände an ihrer Schule zu diskutieren. Der Einladung zu dieser von Schülern organisierten Veranstaltung kamen weder die Mehrheits-fraktionen von CDU und FDP nach noch konnte der Bürgermeister Zeit finden, um an der Diskussion teilzunehmen.

 

Dieses Wegducken ist ein beredtes Zeichen dafür, wie ernst damals die prekäre Lage des RSG von der Mehrheitsfraktion genommen wurde. Jetzt, wo eine vollkommen überflüssige und dazu noch teure Machbarkeitsstudie dem Stadtrat bescheinigt, dass eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich sei und nur ein Neubau, den die Stadt niemals stemmen kann, die einzig richtige Alternative sei, da ist auf einmal auch die Mehrheit im Stadtrat aufgewacht. Heute fordern CDU und FDP unisono, dass die Sanierung des RSG Vorrang haben müsse. Anders der Aufbruch!: Wir haben schon 2009 die Lage erkannt und uns zur Notwendigkeit der Sanierung geäußert. (Siehe unsere PM aus 2009) 

 

Unsere schulpolitische Sprecherin Anke Pabst hat das Schulgebäude besichtigt und sich richtig geschämt, was die Stadt über Jahre hinweg den Schülern, Lehren und den Eltern zugemutet hat. Es kann doch nicht wahr sein, dass die Stadt sehenden Auges das RSG verrotten ließ. Als Mitglied des neu installierten Schulbau-Gremiums, wird sie vor dem Hintergrund des klammen Haushalts darauf Wert legen, dass bei der Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen die Schulleitung, die Schüler und die Elternschaft des RSG ein gewichtiges Wort mitzureden haben, denn sie sind die Profis vor Ort, die am Allerbesten wissen, was als Allerwichtigstes in Angriff genommen werden muss.

Beitragsfreiheit für das dritte Kita-Jahr wird ausgehebelt

Städtische Satzung über Kita-Beiträge muss schell geändert werden

Das dritte Kita-Jahr für alle kostenlos – mit diesem Gesetz wollte die Landesregierung junge Familien finanziell entlasten. Die Stadt bekommt vom Land deshalb nach dem neuen KiBiz- Änderungsgesetz laut Presseberichten für die Beitragsfreiheit des 3. Kita- Jahres 463 938 Euro als Abschlagszahlung. Die endgültige Erstattungssumme für das beitragsfreie Kita-Jahr wir noch verhandelt.

 

Bei der Umsetzung läuft jedoch einiges schief: Familien mit mehreren Kindern profitieren oft nicht davon, denn viele Kommunen und jetzt auch die Stadt Sankt Augustin streichen ihnen den kostenlosen Platz für Geschwisterkinder, wie aus einer Beantwortung der Anfrage der Fraktion Aufbruch! hervorgeht (mehr hier).

 

Die Landesregierung wollte mit der Beitragsfreistellung für das dritte Kita-Jahr junge Familien entlasten, und passiert ist mancherorts das genaue Gegenteil. Eine Familie in Sankt Augustin beispielweise hat zwei Kinder, die beide eine Kita besuchen. Das ältere Kind ist nun ab dem dritten Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt. Das jüngere Kind war als Geschwisterkind eh schon freigestellt. Man möchte meinen, dass diese Familie nun ganz von den Kita-Beiträgen befreit sei. Aber dem ist nicht so. Denn die Stadt Sankt Augustin ändert ihre städtische Elternbeitragssatzung nicht, was zur Folge hat, dass nun für das jüngere Geschwisterkind die vollen Beiträge erhoben werden. Mit anderen Worten: Die Stadt bekommt einmal vom Land die Beiträge für das dritte Kita-Jahr und kassiert noch einmal den Regelbeitrag für das Geschwisterkind. Dass dies nicht im Sinne des Erfinders ist, liegt doch wohl auf der Hand.

 

Das Argument, die Stadt müsse bei ihrer Ermessensentscheidung zum Elternbeitragsrechts die Aspekte zwischen der Jugend- und Familienförderung einerseits und der Haushaltskonsolidierung andererseits abwägen, widerspricht eklatant dem Sinn der Landeszuweisung. Es sollen nämlich junge Eltern entlastet werden und nicht der Haushalt. Wenn man nun sagt, die Satzung sei nun einmal so, dann muss eben die Elternbeitragssatzung geändert werden, damit junge Eltern im Sinne des Gesetzes auch tatsächlich entlastet werden. Ein diesbezüglicher Antrag ist in Vorbereitung.

 

Ein Schritt vorwärts bei der Kinderbetreuung

Ab August 2011 werden in Sankt Augustin Kinder-Tagespflege, also die sogenannten Tagesmütter, und Kinder-Tageseinrichtungen gleichgestellt. Für öffentlich geförderte Kinder-Tagespflege zahlen Eltern an die Stadt nur noch einen pauschalen Beitrag keine Zuzahlungen mehr -, genau wie es in der Satzung für Kindertageseinrichtungen geregelt ist. Eltern sollen die Tagespflege unabhängig von ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nutzen können. Qualifizierte Tagespflegepersonen werden dadurch leistungsgerecht bezahlt. Zusätzlich werden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, auch die Eingewöhnungszeit des Kindes gefördert, bei Krankheit und Urlaub die Zahlung fortgesetzt und kostenfreie Fortbildungen angeboten. Zudem gibt es seitens der Stadt zwei Fachstellen für die pädagogische Begleitung und Beratung. Die Stadt Sankt Augustin verfügt über 105 Tagespflegeplätze; bis 2013 sollen es 125 Plätze werden. Das auf Flexibilität angelegte U3-Betreuungsangebot der Kindertagespflege ermöglicht Eltern, Familie und Berufstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen. Übrigens können wie bisher Betreuungsplätze von Tagespflegepersonen auch privat angeboten werden.

 

Unser Kommentar:

Mit Freude stellen wir fest, dass die Stadt St. Augustin im Bereich Kindertagespflege einen weiteren Schritt vorwärts getan hat. Durch die Änderung der Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege erhöhen sich die Wahlmöglichkeiten für Eltern, die sich nun unabhängig von ihrem Einkommen für die Unterbringung ihres Kindes bei einer qualifizierten, zeitlich flexiblen Tagespflegeperson oder in einer Kindertagesstätte entscheiden können. Die Anbindung der Tagespflegepersonen an die Stadtverwaltung wertet diese Art der Betreuung auf, denn bislang hatte diese verantwortungsvolle und zeitintensive Tätigkeit der Kindertagesbetreuer oft noch den Anstrich einer Freizeitbeschäftigung für unausgelastete Mütter. Die Bezahlung wird gerechter, Urlaub und Krankheit und Fortbildungen werden bezahlt. Wir werden künftig mehr unterschiedlichste Betreuungsangebote brauchen um ein familienfreundliches Sankt  Augustin zu erhalten und die Steigerung der Attraktivität der Tagespflege für Eltern und Tagespflegepersonen hilft dabei sehr.

Mehr Geld für investiven U 3-Ausbau

Zwei Fragen hat Barbara Knopp, die Beobachterin der Fraktion Aufbruch! im Jugendhilfeausschuss, an die Verwaltung wegen des Ausbaus der Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige ("U 3"). gestellt.  Inzwischen sind diese Fragen beantwortet:

  

1. Wie viel bekommt Sankt Augustin von den 400 Mill. Euro, die das Land NRW zusätzlich bereitstellen will für den Ausbau der U-3-Plätze in Sankt Augustin?

Antwort: Sankt Augustin erhält in 2011 einen Anteil von 302.980 € und 2012 einen Anteil von 181.788 € der insgesamt 160 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt für den weiteren investiven U3-Ausbau.

  

2. Wie viele U-3-Plätze können damit in Sankt Augustin finanziert werden? Oder anders: Für wie viele U-3-Plätze kann dadurch der Finanzierungsanteil der Stadt gesenkt werden?

Antwort: Mit diesen Mitteln können 28 zusätzliche U3-Plätze im Kitas- (Waldorfkinderhaus 6 Plätze, Im Werthchen 22 Plätze) und evt. vier bis acht Plätze in Kindertagespflege geschaffen werden. Eine Absenkung des Finanzierungsanteils der Stadt ist nicht damit verbunden. diese wäre nur der Fall, wenn städtische Maßnahmen finanziert würden.

 

Mit Landesmitteln kann die Stadt 28 neue U3 - Betreungsplätze in KiTas und evtl. noch einige Tagesbetreungsplätze schaffen. Dies ist durchaus zu begrüßen, da speziell im Neubaugebiet "Im Werthchen" Infrastruktur für junge Familien geschaffen werden muss. Durch die Unterstützung des  Waldorfkinderhauses in Hangelar zeigt die Verwaltung, dass sie Wert auf pädagogische Vielfalt legt und damit versucht Sankt Augustin für Familien attraktiv zu gestalten. Nichtsdestoweniger muß jedoch der Focus auf die pädagogische und inhaltliche Ausstattung der Kitas gerichtet werden, denn Kinderbetreuung muss hohen Ansprüchen genügen. Es zählen nicht nur ansprechende Räume und flexible Betreuungszeiten, die Erwartungen im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Kitas sind hoch und können nur mit entsprechender personeller Ausstattung erfüllt werden. Sankt Augustin kann dies aufgrund seiner finanziellen Situation allein nicht leisten. Hier ist weiterhin das Land NRW gefordert.

Die Gemeinschaftsgrundschule Freie Buschstraße bleibt erhalten!

Die erste Hürde ist genommen: Im ersten Teil der Machbarkeitsstudie: „Auswirkungen der demographischen Entwicklung für Schulstandorte im Primarbereich“ ist die  Notwendigkeit der Beibehaltung der GGS Freie Buschstraße festgestellt worden.

 

Zitat aus Seite 15 der Sitzungsvorlage der Verwaltung für den Schulausschuss am 20. Juli: „Aus Sicht der kommunalen Bildungsplanung ist die GGS Freie Buschstraße zu erhalten und in Abstimmung mit der Schule und den Eltern Zug um Zug den zukünftigen Erfordernissen für eine teilweise gebunden Ganztagsgrundschule anzupassen.“

 

Mit großem Engagement kämpften schon seit langem Schulleitung und Elternschaft für ihre Grundschule „Freie Buschstraße", die Gefahr lief, wegen ihres erhöhten Sanierungsbedarfs geschlossen zu werden. Nun können alle aufatmen. Die Verwaltung hat in ihrer Studie die Notwendigkeit der Erhaltung dieser Schule festgestellt und das ist auch gut so! Denn die Schule zeigt ein erfolgreiches Schulkonzept, und besonders ihr vorbildlich geglücktes Integrationsprojekt ist hervorzuheben.Vor dem Hintergrund des hohen Sanierungsbedarfes der GGS Freie Buschstraße soll im zweiten Tei der Machbarkeitsstudie untersucht werden, welche baulichen Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, um das Schulgebäude in räumlicher Hinsicht so zu gestalten, dass es den schulischen Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb genügt. Dabei wird sehr viel Kreativität, Fantasie und die Unterstützung aller gefordert sein, denn vor dem Hintergrund des leeren Staatsäckels wird dies eine Herkules-Aufgabe sein.

Grundschule Freie Buschstraße von Schließung bedroht

Mit Herz und Verstand

Mit großem Engagement kämpfen schon seit langem Schulleitung und Elternschaft für ihre Grundschule „Freie Buschstraße", die Gefahr läuft, wegen ihres erhöhten Sanierungsbedarfs geschlossen zu werden. Und so meldeten sich Eltern, Lehrer und Schulleitung bei der Schulversammlung mit Politik und Verwaltung am 5. Mai vor Ort zu Wort und äußerten ihre Befürchtungen, ihre Ängste und ihre Hoffnungen. Mit Herz und Verstand verteidigten sie ihr erfolgreiches Schulkonzept und besonders ihr vorbildlich geglücktes Integrationsprojekt. Mit Verve schilderten sie, unter welchen teilweise fast unzumutbaren Gebäudemängeln die Kinder litten und noch leiden, sich aber dennoch dafür einsetzen, ihre Schule zu erhalten. Selbst elterliche Eigenleistungen zur Erhaltung der Schule sind geplant. Allerdings nahm man auch zur Kenntnis, dass die Grundschülerzahlen zukünftig abnehmen wird und dem zufolge vermutlich in der Zukunft Leerstände in den Schulen zu verzeichnen sein werden, für die die hoch verschuldete Stadt geradezustehen hat. Diesem Umstand ist es auch geschuldet, dass die Stadt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hat, um feststellen zu lassen, ob in der Grundschullandschaft in Sankt Augustin aufgrund des demographischen Wandels tatsächlich so viel Leerstand entsteht, dass möglicherweise eine Grundschule aus finanziellen Gründen geschlossen werden muss. Wegen des Sanierungsbedarfes in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro ist in diesem Falle die Grundschule „Freie Buschstraße" dafür ins Auge zu fassen.

Diese Aussicht hat die betroffene Eltern- bzw. Lehrerschaft sichtlich erzürnt, weil sie einerseits nicht verstehen können, dass die Stadt jahrzehntelang notwendige Sanierungsmaßnahmen unterlassen hat und nun andererseits ihr eingestandenes Versäumnis dadurch heilt, indem sie einfach Gründe sucht, um die Schule schließen zu können.

Auf die Frage von Eltern, nach welchen Kriterien die Machbarkeitsstudie erfolge, konnte weder von der Verwaltung noch von einigen Parteipolitikern eine Antwort gegeben werden, die aber sonst keine Sekunde versäumten, das Mikro an sich zu reißen. Stattdessen wurden die Interessierten auf die zu erwartende Vorlage der Verwaltung verwiesen. Kein Wunder, dass sich große Teile der Zuhörerschaft mit den Worten: „Die wissen ja selbst nicht, was sie wollen!" enttäuscht abwandten. Dabei wäre es doch so einfach gewesen, ehrlich die Alternative aufzuzeigen: Ein Ja zur Erhaltung dieser Grundschule oder ein Eingeständnis des finanziellen Dilemmas. Doch zu allererst sollte doch feststehen, was man politisch will und dann erst ist die Frage der finanziellen Umsetzung zu stellen. Dabei sind Fantasie und Kreativität unabdingbare Voraussetzungen, um in Zeiten knapper Kassen zu einer gangbaren Lösung zu kommen. „Bildung, Bildung, Bildung!" wird von allen Parteien so locker als Forderung gebetsmühlenartig proklamiert, aber wenn es ums Geld geht, wird diese Forderung leider oftmals als Politgeplänkel enttarnt.

Die endlose Geschichte: Sankt Augustin und die Gesamtschule

Sankt Augustin bekommt eine Gesamtschule

Ein Kommentar von Carmen Schmidt

Große Freude herrschte am 2. März 2011 um 16:30 Uhr im Rathausfoyer, als die Anmeldezahlen für die neue Sankt Augustiner Gesamtschule verkündet wurden: Sie lagen weit über dem erforderlichen Minimum von 112! Neben den Vertretern der Ratsfraktionen, des Rates und den anwesenden Eltern freute sich besonders der Förderverein für eine Gesamtschule in Sankt Augustin, und Carmen Schmidt von der Ratsfraktion Aufbruch! gratulierte von Herzen für dessen erfolgreichen Einsatz: „ Es hat richtig Spaß gemacht zu sehen, wie engagierte Eltern Ihre Angelegenheiten ehrenamtlich selbst in die Hand nehmen und für die Interessen ihrer Kinder kämpfen. Nach der Enttäuschung im vorigen Jahr wegen des Nichtzustandekommens einer Gesamtschule in Sankt Augustin war die Freude in diesem Jahr bei Verkündung des Ergebnisses umso größer. Es lohnt also doch sich einzubringen, mitzumischen und sich nicht unterkriegen zu lassen!"
Während im vorigen Jahr wegen zwei fehlender Anmeldungen die Gründung einer Gesamtschule gescheitert war, hat sich jetzt gezeigt, wie deutlich eine Gesamtschule gewünscht ist. Das jahrelange Engagement des Fördervereins für eine Gesamtschule hat sich nun ausgezahlt: Allein aus Sankt Augustin kamen 152 Anmeldungen!
Allerdings mischte sich ein Wermutstropfen in die Freude: Es können leider nur 113 Sankt Augustiner Schüler und Schülerinnen und sieben aus den Nachbargemeinden aufgenommen werden, weil der Umfang auf lediglich vier Klassenzüge beschränkt worden war. Mit den Auswärtigen zusammen jedoch gab es insgesamt 176 Anmeldungen, es hätten also durchaus noch zwei weitere Klassen gebildet werden können.

Ein möglicher Standort: Schulzentrum Menden Ein möglicher Standort: Schulzentrum Menden

Daten zur Gesamtschule

 

Neubau

-    Von den insgesamt etwa 425 Schülern, die in Sankt Augustin im Sommer 2010 von der vierten in die fünfte Klasse versetzt werden, beabsichtigen 64,3 %, also fast zwei Drittel, eine Gesamtschule zu besuchen. Diese 274 zukünftigen Gesamtschüler sind also keine zusätzlichen Schüler.

-    Würden diese Schüler nicht in bestehenden Schulen sondern in einem irgendwie gearteten neuen Schulbau unterrichtet, stünden in den bestehenden anderen Schulgebäuden des gegliederten Schulsystems durchschnittlich fast zwei Drittel der für die neuen Fünftklässler vorgesehenden Räume leer, weil diese 274 Schüler  in den Schulen des gegliederten Schulsystems fehlten. Auch stünden statistisch gesehen fast zwei Drittel der für 425 Schüler vorgesehenen Lehrkräfte in diesen leeren Räumen beschäftigungslos herum.

-    Die logische Lösung ist also kein Neubau, sondern Nutzung der vorhandenen Raum- und Lehrkraftkapazitäten für den Unterricht der Gesamtschulkinder.

 

Anzahl der Schulzüge

-    Die Mindestanzahl der Anmeldungen für die Einrichtung einer Gesamtschule beträgt 112. Bei 112 Schülern ist eine vierzügige Schule angemessen.

-    Die „Zügigkeit" muss sich nach dem Bedarf richten. Da die voraussichtliche Zahl der Gesamtschüler um das 2,4-fache höher liegt als die Mindestzahl, muss entsprechend geplant werden.

-    Gutachten, die belegen, dass Gesamtschul-Eingangsklassen auf Grund ihrer Eigentümlichkeit höhere Kosten verursachen als Eingangsklassen des gegliederten Schulsystems, liegen nicht vor. Derartige Behauptungen können bisher nicht belegt werden. Kosten für die Integration bewegungseingeschränkter Schüler fallen für alle Schulen an, sollen diese im dreigliedrigen Schulsystem nicht ausgegrenzt werden.

-    Eine Beschränkung in der Zahl der Eingangsklassen könnte nur aus sachfremden Erwägungen erfolgen und würde dem Willen und Votum der Bürger widersprechen.

 

Beeinträchtigung des gegliederten Schulsystems

-           Die Einrichtung einer Gesamtschule betrifft 2010 nur die fünften Klassen.

-    Durch die Einrichtung von Gesamtschulklassen bleiben ab der sechsten Klasse alle Gymnasial-, Realschul- und Haupschul­klassen in jeder Hinsicht unbeeinträchtigt und zwar bis zum jeweiligen Schulabschluss.

-    2011 rückt alles eine Klassenstufe höher, weil die Fünftklässler des Jahres 2010 nun Sechstklässler werden und die neuen Gesamtschul-Fünftklässler einziehen. Auch die drei Schularten des gegliederten Systems rücken eine Klassenstufe höher und erhalten je nach Schüleranmeldung ebenfalls unbeeinträchtigt ihre Fünftklässler.

-    Da es sich bei den Fünftklässlern aller Schularten um Neueinschulungen handelt, muss von diesen keiner „umziehen".

-    Bei einem ordentlich geplanten und gewollten Miteinander der Schulsysteme profitieren alle von der erhöhten Stellenzuweisung für die Gesamtschule

 

Standort

Die Entscheidung für einen Schulkomplex, in den die neuen Gesamtschul-Fünft­kläss­ler einziehen sollen, richtet sich im Wesentlichen

-           nach der Kapazität der Schule bzw. des Schulkomplexes,

-    nach der Zahl der Fünftklässler, die die Gesamtschule besuchen werden; es ist nicht zu erwarten, dass die Anmeldezahlen von den Zahlen der Elternbefragung Mai 2009 grö­ßenordnungs­mäßig abweichen.

Die durch die Einrichtung einer Gesamtschule freiwerdenden räumlichen Kapazitäten in den fünften Klassen in den Sankt Augustiner Schulen entsprechen dem Bedarf für die Gesamtschulklassen. Eine örtliche Zusammenfassung ist für alle Schularten geboten.

 

Auslese nach Begabungspotentialen durch die Gesamtschulen

-    Die Zahl der Gesamtschul-Eingangsklassen beeinträchtigt nach dem oben Gesagten das gegliederte Schulsystem nicht, denn in dem Maß, wie die Zahl der Gesamtschüler steigt, nimmt die Zahl der Schüler des gegliederten Schulsytems in derselben Klassenstufe ab.

-    Die Möglichkeit der Gesamtschule, ihre Schüler aus einem Überhang in allen Begabungsspektren auszuwählen, ist nicht systeminhärent. Sie ist vielmehr dem Umstand geschuldet, dass durch die parteipolitisch gewollte Verknappung der Gesamtschulplätze die Anmeldungen zu Gesamtschulen deren Kapazität überschreiten. Dadurch wird die Entscheidungsfreiheit der Eltern eingeschränkt, im Widerspruch zum propagierten Argument der Entscheidungsfreiheit, das für das Festhalten am gegliederten Schulsystem herangezogen wird.

-    Die durch angemessene Planung gewährleistete Bedarfsdeckung führt dazu, dass das gesamte Begabungsspektrum berücksichtigt werden kann.  Ein „Überhang" an Schülern existiert dann nicht, folglich kann auch keine Auswahl mit der Betonung eines bestimmten Begabungs-Segments erfolgen.

Wie die FDP ihre Klientel verschaukelt

Das Ergebnis der Kommunalwahl 2009 war für fast alle etablierten Parteien im Sankt Augustiner Stadtrat enttäuschend: Die CDU verlor 5,4 %, die SPD 3,8 % und sogar die Grünen verloren ein kleines Zehntelprozent. Einzig die FDP gewann 2,5 % der Stimmen und damit einen Sitz im Rat hinzu. Wie ist das eigentlich zu erklären? Ganz einfach: Die FDP gewinnt ein Mandat auf der platten Dummwelle der „Unterstützung" des Bürgerbegehrens gegen den Gesamtschulbeschluss.
Nach dem nun die FDP nach der Wahl auf ganzer Linie mit ihrem Widerstand gegen eine stadteigene Gesamtschule Schiffbruch erlitten hat, versucht sie nun, auf andere Weise ihr Wahlversprechen einzuhalten.
Da aus rechtlichen Gründen ein Bürgerbegehren gegen die sukzessive Auflösung der beiden Schulen nicht mehr möglich ist, heißt die FDP- Devise nun, alles zu unternehmen, um die notwendigen Planungen zur Errichtung einer Gesamtschule in Sankt Augustin mit wirklich hanebüchenen Fragen zu stören. Dabei scheut sie nicht einmal vor langatmigen Anfragen an die Stadtverwaltung mit dem Argument zurück, es handele sich bei dem Gebäude des Schulzentrums in Menden um ein Werk der Baukunst, das eine persönliche geistige Schöpfung darstelle und deshalb urheberrechtlichen Schutz genieße und jede bauliche Verände-rung (Sanierung, behindertengerechte Ausstattung etc.) das Einverständnis des Ursprungs-architekten oder des „Rechtsnachfolgers" erfordere.
Ob Kunstwerk mit Urheberrechtschutz oder nicht, ist hier doch gar nicht mehr die Frage! Der Ursprungsarchitekt hat doch selbst bekanntgegeben, dass er die Einrichtung einer Gesamtschule in den Mendener Gebäuden begrüßt und die Planungen für einen Erweiterungsbau bereits vorliegen.
Also was soll das ganze Theater? Wohl wissend, dass die Gesamtschule nicht mehr aufzu-halten ist, versucht die FDP, durch hilflose Aktionen wie das Wälzen in Gesetzestexten bau- und urheberrechtlicher Art und durch daraus resultierende Fragenkataloge an die Stadtver-waltung ihrer Klientel weiszumachen, sie gäbe ihr Bestes, indem sie die Planungen zur Errichtung einer Gesamtschule zu verzögern versucht.
Wie albern ist das denn? Politik sollte doch in erster Linie Wohl und Willen der Bevölkerung zum Maßstab haben und nicht die vorgetäuschte Befriedigung der eigenen Wählerschaft! Unsere Stadtverwaltung hat weiß Gott Besseres zu tun.

 

Hier der Link zur FDP-Anfrage an den Rat (TOP 14.1.2)