Bürgerbeteiligung

Der Bürgerwille bricht sich Bahn

Den Bürgerwillen zum Tragen bringen, ist besser, als Ärgern, Mosern und Frust schieben. Das hat die Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters eindrucksvoll bewiesen. Es ist allerdings bedauerlich, dass der Bürgerwille erst eines so überaus traurigen Ereignisses wie in Duisburg bedurft hat, um sich zu artikulieren und in Aktion umgesetzt zu werden. Oft bedarf es auch eines (zu) langen Vorlaufes, bis BürgerInnen zur Tat schreiten. Motto: Was lange gärt, wird endlich Wut. Siehe Dresden, wo die Bevölkerung dem unsägliche Nazi-Tun lange hilflos zugesehen hat, jetzt aber mit fantasievollen Aktionen reagiert hat Stuttgart 21 und Gorleben / Brockdorf / (schon fast vergessen: Wackersdorf) zeigen aber auch, dass es zu einfach ist, den BürgerInnen Desinteresse vorzuwerfen. Interesse - und hier meine ich Interesse an demokratischer Mitgestaltung der (örtlichen) Gemeinschaft - braucht die Information, was Sache ist, d. h. was geplant wird und was zur Entscheidung ansteht. Nur dann kann man erwarten, dass BürgerInnen sich interessieren, sich einmischen, mit entscheiden und - weil sie umfänglich beteiligt worden sind - mit den Entscheidungen auch leben können. So will es der Aufbruch! für Sankt Augustin, genau so!

Wie können die Menschen in Sankt Augustin ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte wahrnehmen?

Gemäß unserem demokratisch verfassten Kommunalrecht (Gemeindeordnung NRW, kurz: GO NRW) stehen den EinwohnerInnen einer Kommune (Stadt) eine Anzahl von Instrumenten zur politischen Teilhabe und Mitwirkung zur Verfügung. Nachfolgend werden diese Instrumente benannt und erläutert - aus systematischen Gründen auch die allen geläufigen:

  1. Teilnahme an Wahlen (Stadtrat alle fünf Jahre, Bürgermeister alle sechs Jahre). Der Bürgermeister wird in Urwahl, d. h. unmittelbar von den Wahlberechtigten (alle Bürger ab 16 Jahre) gewählt. Für den Stadtrat werden 50 Ratsmitglieder in einem zweigleisigen Verfahren gewählt, 25 direkt und 25 indirekt: Die 25 direkt gewählten Ratsmit-glieder sind diejenigen, die in ihrem jeweiligen Wahlbezirk die Mehrheit der Stimmen erhalten haben.  Weitere 25 Ratssitze werden aus den "Reservelisten" der Parteien bzw. Wählergemeinschaften so besetzt, dass jede Partei / jede Wählergemeinschaft insgesamt so viele Ratssitze bekommt, wie ihnen nach ihrem prozentualem Erfolg im gesamten Stadtgebiet zustehen. Vereinfachte Formel für eine "Partei XY": Zahl der nach gewonnen Prozenten zustehenden Sitze, abzüglich direkt gewonnener Sitze = Zahl der Sitze, die aus der Reserveliste zu besetzen sind. Als Faustformel kann man für Sankt Augustin annehmen, dass für jeden Sitz im Rat zwei Prozent der insgesamt im Stadtgebiet abgegebenen gültigen Stimmen nötig sind. Dem entsprechend hat der Aufbruch! durch seinen vierprozentigen Stimmenanteil im Rat zwei Sitze.
  2. Kritische Kontrolle der Gewählten: Alle Ratssitzungen und alle Sitzungen der Ausschüsse des Rates (wo der größte Teil der politischen Arbeit stattfindet) sind grundsätzlich öffentlich und können ohne Voranmeldung besucht werden. Nur wenige Dinge, die einem Vertrauensschutz unterliegen, werden in einem nicht öffentlichen Sitzungsteil behandelt. Anhand des Verhaltens in den Sitzungen kann man die Wahlversprechen mit der gelebten Realität vergleichen. Berichte in Zeitungen, Radio und TV geben dies nur in unvollkommener Weise her.
  3. Information einholen: Alle Einwohner der Stadt haben das Recht, Fragen im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Rates vom Bürgermeister beantwortet zu bekommen (Einwohnerfragestunde gemäß § 14a der Geschäftsordnung des Rates). Fragen müssen mindestens drei Tage vor dem Sitzungstag schriftlich vorliegen.
  4. Hinweise geben: Ratsmitglieder, Bürgermeister und Verwaltung nehmen gern Hinweise auf Missstände und Verbesserungsmöglichkeiten entgegen.
  5. Anliegen vorbringen: Mit einem Anliegen kann man sich an die Person wenden, die den Wahlbezirk bei der letzten Wahl gewonnen hat. Stattdessen kann man sich an die Ratsfraktion seines Vertrauens oder an alle Ratsfraktionen wenden.
  6. Anregungen und Beschwerden (Petitionen): Alle Menschen (keine Altersbegrenzung, keine Beschränkung auf Sankt Augustiner) haben gemäß § 24 der GO NRW "das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat [...] zu wenden. Dazu ist ein Brief an den Bürgermeister zu richten, der im Betreff "Anregung / Beschwerde gem. § 24 GO NRW" ausweist. Die Anregung / Beschwerde wird dann im Unterausschuss für Bürgerangelegenheiten behandelt.
  7. Anregungen und Einwände zu Bebauungsplänen: Im Bebauungsplan-Verfahren ist an mehreren Stellen den Einwohnern verpflichtend die Möglichkeit zu gewähren, innerhalb einer bekannt gemachten Frist ihre Anregungen / Einwände zum entstehenden Bebauungsplan vorzubringen. Diese können schriftlich eingereicht oder einem dafür zuständigen Bediensteten der Stadt mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Stadt muss auf diese Möglichkeit und auf die diesbezüglichen Fristen in ihren amtlichen Veröffentlichungen hinweisen.
  8. Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW: Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Stadtrat sich mit einer bestimmten Angelegenheit befasst und über die Angelegenheit entscheidet. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 % der Einwohner, die 14 Jahre und älter sind, unterzeichnet werden - in Sankt Augustin von ca. 2.500 Einwohnern.
  9. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gem. § 26 GO NRW: Durch ein Bürgerbegehren können Bürger beantragen, dass sie selbst statt des Rates in einem Bürgerentscheid über eine Angelegenheit entscheiden. Sie können dadurch den Rat quasi überstimmen, indem sie durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eine schon getroffene Ratsentscheidung revidieren. Ein Bürgerbegehren muss in Sankt Augustin von 6 % der (ca. 45.000 wahlberechtigten) Bürger unterzeichnet sein, also von ca. 2.500 Bürgern. Weist der Rat das Begehren ab, muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, bei dem alle Wahlberechtigten stimmberechtigt sind.
  10. Bürgerhaushalt: Auch jetzt schon können die Einwohner der Stadt sich an den Beratungen zum städtischen Haushalt beteiligen - allerdings nicht in organisierter Weise - indem sie in den Haushaltsentwurf Einblick nehmen und gegenüber dem Bürgermeister oder / und den Ratsfraktionen ihre Vorschläge zu Sparmöglichkeiten, zu Verschiebungen und zur Erhöhung der Mittel für bestimmte Bereiche vorschlagen. Der Aufbruch! strebt eine systematische Einbeziehung der Einwohner an, den Bürgerhaushalt. Wie das geht, erklären wir hier