Der Sachkundige Bürger bzw. Sachkundige Einwohner als beratendes Mitglied in der Gemeinderatsarbeit

von Edgar Müller

Edgar Müller Edgar Müller

Um die Effektivität der Stadtratsarbeit zu steigern und Entscheidungsvorschläge für den Rat zu erarbeiten, räumt die Kommunalverordnung (Landesgesetz NRW) den Stadträten das Recht ein, neben den zu bildenden Pflichtausschüssen wie z.B.: Haupt-, Verwaltungs-, Finanz-, Rechungsprüfungsausschuss, etc. auch freiwillige Ausschüsse wie z.B.: Personal-, Bau-, Kultur-, Sport-, Liegenschaftsausschuss etc. als ständige oder zeitweilige Ausschüsse einsetzen.

Der Stadtrat bestimmt hierfür sowohl die Anzahl der Mitglieder als auch die konkrete Zusammensetzung der Ausschüsse. Letztere richtet sich grundsätzlich nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat.

 

Neben den Stadtratsmitglieder können in den freiwilligen Ausschüssen auch „Sachkundige Bürger" den Ausschüssen angehören. Diese haben im Ausschuss prinzipiell dieselbe Rechtstellung wie ein Stadtratsmitglied im Ausschuss, d.h. sie sind stimmberechtigt.

Zusätzlich zum sachkundigen Bürger sehen die Gemeindeordnungen auch die Mitgliedschaften von „Sachkundigen Einwohnern" als beratendes Mitglied, jedoch ohne Stimmrecht vor.

 

Damit soll rein theoretisch dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie Rechung getragen werden.

 

Warum rein theoretisch?

Die Bürgerinitiative „Aufbruch!" war bei der letzten Kommunalwahl durch die Sankt Augustiner Bürger erfolgreich, d. h. mit 2 Mitgliedern in den Rat gewählt. Gemäß Gemeindeordnung bildet der Aufbruch mit seinen Ratsmitgliedern nunmehr eine gleichberechtigte Fraktion gegenüber denen von CDU, SPD, Bündnis90/die Grünen und FDP im Stadtrat.

Gleichwohl wurde der Fraktion in den freiwilligen Ausschüssen nicht die entsprechende Berufung von Ausschussmitgliedern gewährt (u.a. aufgrund des angewandten d'Hondtschen Berechungssystems), was dazu führte, dass der Fraktion „Aufbruch!" lediglich je ein Mitglied pro Ausschuss zugestanden wurde, jedoch ohne Stimmberechtigung in den jeweiligen Ausschüssen.

 

In der praktischen Ausschusstätigkeit kann jedoch auch ein „nur beratendes Mitglied" seine sachbezogenen Ansichten äußern. Hilfreich in dieser Situation ist dabei, dass die Mitglieder des Aufbruch! keinen parteipolitischen Vorgaben unterworfen sind, sondern ausschließlich neutral und bürgernah - mit Blick auf die Erfahrungen aus den Bürgerforen- argumentieren können. Lediglich bei strittigen Entscheidungen mit knappen Mehrheiten (meist parteipolitisch bedingt) ist er jedoch aufgrund seines fehlenden Stimmrechts in die Rolle eines Zuschauers abgedrängt.

 

Dies sollte sich bei der nächsten Kommunalwahl mit einem größeren Stimmenanteil für die Bürgerinitiative „Aufbruch!" ändern, um mehr politisches Gewicht auch in den Ausschüssen zu erlangen.

Aufbruch!-Gedanken über Verbesserung der Ausschuss-Arbeit

Edgar Müllers Diagnose nach seinen ersten Sitzungen im Ausschuss für Gebäude und Bewirtschaftung: „Der Ausschuss hat eigentlich gar nichts zu entscheiden. Dort diskutieren wir Auftragsvergaben, für die die Verwaltung ohne Beteiligung des Ausschusses die Ausschreibung schon längst getätigt hat."
Wollte der Ausschuss auf Grund einer abweichenden Bewertung eine ganz andere Ausschreibung haben, müsste die schon erfolgte Ausschreibung aufgehoben werden. Eine solche Aufhebung wäre jedoch nur unter besonderen Bedingungen möglich, und Schadensersatz-Zahlungen müssten in Kauf genommen werden..
Müllers im Ausschuss dazu geäußerte Gedanken fielen bei der Verwaltung auf fruchtbaren Boden, hatte diese den besagten Zustand doch auch als unbefriedigend empfunden. Jetzt wird in einem „Testlauf" ein neues Verfahren erprobt, womit dem Ausschuss echte Entscheidungskompetenz zufällt.